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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern - Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – (BT-Drs. 19/10053)

Das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“ sieht insbesondere beim Zugang zu Förderinstrumenten im SGB III Änderungen sowie daneben in der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) und dem AufenthG vor. Der Paritätische begrüßt das erklärte Ziel und dessen gesetzgeberische Umsetzung vom Grundsatz her ausdrücklich, allerdings regt der Paritätische einige Änderungen, Ergänzungen und Vervollständigungen an.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen vor allem folgende Ziele umgesetzt werden:

- Weitgehende Entkoppelung der Leistungen der Ausbildungsförderung im SGB III von ausländerrechtlichen Zusatzvoraussetzungen wie Aufenthaltsstatus oder
Voraufenthaltszeiten

- Entfristung der Öffnung bestimmter Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für Personen mit Aufenthaltsgestattung bereits während der ersten Monate des
Aufenthalts

- Öffnung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung für einen größeren Personenkreis mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

- Öffnung der Integrationskurse für einen größeren Personenkreis mit Aufenthaltsgestattung

- Anspruch auf Arbeitslosengeld I auch während der Teilnahme an einem Integrationskurs.

Aus Sicht des Paritätischen sind folgende Änderungen erforderlich:

- Der Ausschluss von Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Personen mit Aufenthaltsgestattung sollte gestrichen werden.

- Die Förderung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung sollte nicht neuen Ausschlüssen unterworfen, sondern stattdessen vollständig geöffnet werden.

- Auch die Förderung einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums durch BAföG sollte von ausländerrechtlichen Zusatzvoraussetzungen und -einschränkungen entschlackt werden.

- Die frühzeitige Arbeitsförderung sollte für alle Personen mit Aufenthaltsgestattung eröffnet werden.

- Weitere Vereinheitlichung beim Zugang zu Förderinstrumenten (BvB + AsA)

- Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs nach drei Monaten Aufenthalt für Gestattete und Geduldete einführen

- Berufsbezogene Sprachförderung ebenfalls frühzeitig für Gestattete und Geduldete öffnen

- Verbesserungen beim Zugang zu Ausbildungs- und Sprachförderung werden durch Verschärfungen an anderer Stelle ausgehebelt.

Am Montag, den 03. Juni 2019 fand eine Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Es bleibt abzuwarten, ob es noch Veränderungen geben wird.


Paritaet_Stellungnahme_Auslaenderbeschaeftigungsfoerderungsgesetz_Anhoerung 03.06.2019.pdfParitaet_Stellungnahme_Auslaenderbeschaeftigungsfoerderungsgesetz_Anhoerung 03.06.2019.pdf