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Jahressteuergesetz 2019/ Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der Wohlfahrtspflege

Fachinfo
Erstellt von Erika Koglin

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BR-Drs. 552/ 19)

Mit Fachinformation vom 4.12. 2019 hatten wir Sie über die Verabschiedung des o.g. Gesetzes informiert.
Wir haben die Änderungen und Auswirkungen des Gesetzes für die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände für Sie zusammengefasst, welches beigefügt ist.

Bezüglich der bestehenden Unklarheiten der Auswirkungen haben wir uns an das Bundesministerium für Finanzen gewandt und um Klarstellung gebeten. Die in der BAGFW zusammengefassten Verbände hatten das BMF vor Weihnachten erneut angeschrieben, um auf die Probleme in der Umsatzsteuer nicht nur durch das Jahressteuergesetz, sondern auch die Unklarheiten im BTHG und das neue Urteil des Bundesfinanzhofs zu Inklusionsbetrieben (Urteil des BFH vom 23.7.2019 - XI R 2/17) hinzuweisen.
Zeitgleich erhielten wir ein Antwortschreiben von Bundesminister Scholz vom 23.12.2019 auf unser Schreiben vom 10.10.2019, welche wir ebenfalls beigefügt haben. Bezüglich des BTHG teilt er mit, dass es regelmäßig nicht zu einer zusätzlichen umsatzsteuerlichen Belastung der Leistungserbringer oder -empfänger kommen solle. Einzelheiten sollen noch mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert werden.
Hinsichtlich des neu gefassten § 4 Nr. 18 UStG teilt Herr Scholz lediglich mit, dass der Umfang der bisher befreiten Leistungen grundsätzlich nicht eingeschränkt werden soll.

Auswirkungen_4_Nr_18_UStG.pdfAuswirkungen_4_Nr_18_UStG.pdf


B_2019-10-10_BM Scholz zu Umsatzsteuerrechtliche Behandlung-Antwort.pdfB_2019-10-10_BM Scholz zu Umsatzsteuerrechtliche Behandlung.pdf



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