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Neuregelungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Am 27.06.19 wurde das neu geregelte VBVG im BGBL I, S. 866 veröffentlicht und tritt nach Art. 4 des Gesetzes am 27.07.2019 in Kraft.

Die Neuregelung der Betreuervergütung hat die letzte Hürde genommen und wurde am 27.06.19 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Vorher wurde die Neuregelung vom Bundestag mit breiter Zustimmung beschlossen und der Bundesrat hat dem zugestimmt.
Für die Pauschalvergütung bedeutet das nach § 12 VBVG n.F.: Alle Abrechungsmonate, die am 27.07.19 beginnen, sind mit den Tabellenwerten der Neuregelung zu berechnen.

Die Tabellenwerte sind unter dem Link: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerverg%C3%Bctung_2019 einzusehen.

Durchschnittlich steigen die Vergütungshöhen um 17 %. Außerdem wurden Zuschläge für besondere Betreuungssituationen und Einmalzahlungen geschaffen.



Gesetzestext_bgbl119s0866_77602.pdfGesetzestext_bgbl119s0866_77602.pdf