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Stellungnahme zum Ersten Arbeitsentwurf eines SGB XIII - Soziales Entschädigungsrecht

Am 7. April 2017 hat der Verbandsrat eine Stellungnahme zum Entwurf eines SGB XIII verabschiedet.

Mit dem Entwurf vom 7. April 2017 nimmt der Paritätische Gesamtverband zum Ersten Arbeitsentwurf eines SGB XIII Stellung. Er kritisiert insbesondere, dass der Entwurf den bisherigen Grundsatz verlässt, wonach es Aufgabe der Sozialen Entschädigung ist, Schäden mit allen geeigneten Mitteln auszugleichen. Der Gesetzentwurf wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr den Bundestag erreichen. Man kann gespannt sein, wie die künftige Bundesregierung das Vorhaben weiter bearbeiten wird.

sgbxiii_1701.pdfsgbxiii_1701.pdf