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Reha-Prozess

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat eine Übersicht zur Rolle der Leistungsträger und Leistungserbringer im Reha-Prozess veröffentlkcht.

Reha-Träger und Leistungserbringer tragen beide Verantwortung für den Erfolg von Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Nur gemeinsam können Reha-Träger und Leistungserbringer eine möglichst umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch Reha- und Teilhabeleistungen erreichen. Daher hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) eine Übersicht veröffentlicht, in der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Leistungserbringer beschrieben werden.

Die Übersicht richtet sich für ein gemeinsames Verständnis an Mitarbeiter*innen bei Leistungserbringern und bei Leistungsträgern. Neben ausführlichen Informationen wird unter der Rubrik „Kurz & Knapp“ eine schnelle Zusammenfassung der Inhalte bereitgestellt. Damit kann die Übersicht sowohl einen Einstieg in das Thema bieten als auch zur Vertiefung bestehender Kenntnisse genutzt werden. Sie ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/rolle-der-leistungserbringer-im-reha-prozess.html