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Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bereits im Oktober 2017 die Erstfassung einer neuen Richtlinie zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen beschlossen, die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt (Richtlinie nach § 22a SGB V).

 In der Richtlinie werden Art und Umfang des vertragszahnärztlichen Leistungsspektrums festgelegt. Ziel ist es, die Mundgesundheit der Versicherten zu erhalten oder zu verbessern. Deshalb sollen abhängig vom Mundgesundheitsstatus vorbeugende Maßnahmen geplant werden. Dazu gehören u.a.  

- die Erhebung des Mundgesundheitsstatus

- die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans

- die Aufklärung zur Mundgesundheit

- die Entfernung harter Zahnbeläge.

 Die Richtlinie einschl. der tragenden Gründe zum Beschluss kann auf der Homepage des G-BA unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/3162/