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Schulbegleitung

Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) haben sich im Juni 2019 auf eine gemeinsame "Orientierungshilfe zur Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Bildung von Schulbegleiterpools" verständigt.

In der Orientierungshilfe werden u.a. die Rechtsgrundlagen erläutert und eine Abgrenzung zwischen schulischen Aufgaben und den Aufgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe vorgenommen. Nach erster Einschätzung werden insbesondere zwei Aspekte kritisch gesehen:

-  5.2 Pflegekassen ("Für pflegerische Tätigkeiten, die in der Schule erbracht werden, können sie jedoch nur bedingt auf die Pflegeversicherung verwiesen werden." ..... "Anders ist die Rechtslage wohl zu beurteilen, wenn pflegerische Leistungen im Vordergrund stehen. In diesem Fall sind Leistungen der Pflegekasse denkbar." Seiten 10 und 11  )

- 6. Qualifikation ("In der Regel ist Hilfspersonalund bei spezifischen Bedarfen Fachpersonal einzusetzen." Seite 11).

Die Orientierungshilfe ist im Anhang beigefügt.

190709_Orientierungshilfe_Schulbegleitung.pdf

Siehe auch Broschüre "Schulassistenz gestalten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in allgemeinbildenden Schulen" und Dokumentation zum Fachtag unter: https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/bundesteilhabegesetz/bildung/