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SGB IX Änderungsgesetz

Das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften wurde bereits in erster Lesung im Bundestag am 27.06.2019 als letzter "nächtlicher" Tagesordnungspunkt beraten.

Am Ende der Beratung wurde es in die drei folgenden Ausschüsse überwiesen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales (federführend)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Der Vertreter der Regierungspartei (Wielfried Oellers CDU) kündigte in dieser Sitzung bereits an, dass das Angehörigen-Unterhaltsentlastungsgesetz kommen soll: "Letztlich soll auch der Unterhaltsrückgriff auf Angehörige beschränkt werden: auf einen jährlichen Einkommensbetrag von 100 000 Euro. Damit werden wir – in einem zweiten Schritt, wie gesagt – das Bundesteilhabegesetz ergänzen. Die letztgenannten Punkte werden aber solche sein, die wir im Herbst im Rahmen des angekündigten Angehörigen-Entlastungsgesetzes beraten werden."(S. 13302)

Im Anhang beigefügt sind die Auszüge aus dem Plenarprotokoll vom 27.06.2019.

20190626_SGB IX_Auszug BT.pdf20190627_SGB IX_Rede BT.pdf