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SGB IX Änderungsgesetz

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften ist nun als Bundestagsdrucksache erschienen (Drucksache 19/11006). Bestandteil der Drucksache sind die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung (Anlage 1 und 2).

In der Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung u.a.  folgende Vorschläge und Forderung des Bundesrates ab;

- Entfristung der EUTB und die Schaffung des Budgets für Ausbildung, weil beides Bestandteil des Referentenentwurfes zum Unterhaltsentlastungsgesetz ist,

- die Neuausrichtung der Datenerhebung in der Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB IX,

- die Änderungen der Wettbewerbsbeschränkungen für Andere Leistungsanbieter,

- die Schaffung eines Vorranges der Hilfe zur Pflege gem. SGB XII gegenüber der Eingliederungshilfe gem. SGB IX,

- die Sonderregelung bei den Leistungen für Teilhabe an Bildung, bezogen auf die Trennung der Fachmaßnahme von den existenzsichernden Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte auf junge Erwachsene für einen begrenzten Zeitraum auszuweiten,

- den Feststellungsanspruch auf Sozialleistungen gem. SGB XII auch für das Eingliederungshilferecht zu ermöglichen,

Die Bundesregierung will folgende Forderungen des Bundesrates prüfen,

- die Schaffung einer Regelung hinsichtlich eines Anspruches auf Leistungen der Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt,

- die Bestimmung der durchschnittlichen Warmmiete nach dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen örtlichen Trägers,

- die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anpassung bezogen auf den Fachausschusses in der Werkstatt, der unterbleiben soll, wenn ein Teilhabeplanverfahren stattfindet.

Bundestagsdrucksache zum Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) und anderer Rechtsvorschriften ist im Anhang beigefügt.

1911006_BT_Entw_SGBIX_XII_AendG.pdf