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SGB V_Begutachtungsanleitung Richtlinie_Arbeitsunfähigkeit

Der GKV - Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) hat im Mai die neue am Begutachtungsanleitung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) als Richtlinie (gem. § 282 SGB V) erlassen. Diese ist für die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und ihre Verbände verbindlich.

Die Anpassung der bisherigen Richtlinie erfolgte wegen Änderungen auf Grund von gesetzlichen Neuregelungen (z.B. dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV VSG)) und aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes. Wichtige Neuregelungen betreffen u.a.:

-  die begrenzte Attestierung von AU nach Krankenhausbehandlung,

-  die Arbeitsunfähigkeit von Organspendern,

- die Arbeitsunfähigkeit von Berechtigten nach dem SGB II und

- den Beginn des Anspruchs auf Krankengeld ab dem Tag der Feststellung durch den Arzt

- die Neufassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, in dieser wurde der Krankengeldauszahlschein integriert, damit ist eine Unterscheidung zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeldbezug bei der MDK Begutachtung der AU nicht mehr notwendig.

Die Begutachtungsanleitung hat den Anspruch, ein umfassendes Verständnis für die Komplexität der Arbeitsunfähigkeits-Begutachtung herzustellen und den Gutachterinnen und Gutachtern eine einheitliche und fachgerechte Beurteilung zu ermöglichen.

Die Begutachtungsrichtlinie kann unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA-AU_170515.PDF