Zum Hauptinhalt springen

SGB V Rehabilitations-Richtlinie

Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie an die Regelungen zum Bundesteilhabegesetz

Die Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) wurde an das die Regelungen zum Bundesteilhabegesetz anpasst. Die Anpassungen betreffen u.a.

- das Verfahren der Antragstellung

- den Hinweis auf die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die Beratung der Rehabilitationsträger, das Wunsch- und Wahlrecht sowie das Persönliche Budget.

Die geänderte Fassung ist seit 04.08.2018 in Kraft.

Weitere Informationen zur Richtlinie und zu den tragenden Gründen der Anpassung können auf der Homepage unter folgendem Link eingesehen werden.

ttps://www.g-ba.de/downloads/40-268-5018/2018-05-17_Re-RL_Anpassungen-an-Bundesteilhabegesetz_TrG.pdf