Zum Hauptinhalt springen

BAGFW verabschiedet Stellungnahme zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG)

Hinsichtlich der geplanten Einführung eines Psychotherapeutenstudiums fordert die freie Wohlfahrtspflege: die Integration sozialarbeitswissenschaftlicher bzw. sozialpädagogischer Erkenntnisse sowie des Themas Sucht in das Studium, obligatorische Praxisphasen im institutionellen Bereich, adäquate Übergangsregelungen für Studierende der sozialen Arbeit und eine Verankerung höchstrichterlicher Rechtssprechung ins SGB V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kritisiert, dass der Gesetzentwurf offen lässt, welche Kriterien an Universitäten gestellt werden sollen, die zukünftig ein Psychotherapiestudium anbieten wollen. Der Entwurf macht keine Angaben dazu, welche Zahl an Studienplätzen - des neu zu schaffenden Studienfachs der Psychotherapie - der Bundesgesetzgeber anstrebt und für erforderlich hält. Beide Punkte sind entscheidend für den Umfang und die Qualität des zukünftigen psychotherapeutischen Versorgungsangebotes. Darüber hinaus gilt es Finanzierungsfragen des Aus- und Weiterbildungssystems zu klären, die in dem Entwurf ausgeklammert werden.

Aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege ist es erforderlich im Studium und der Approbationsordnung obligatorische Praxisphasen außerhalb des Gesundheitswesens - beispielsweise in der Jugendhilfe, der Gemeindepsychiatrie, der Behindertenhilfe oder der Suchthilfe - vorzusehen. Das Thema Sucht sollte verbindlicher Bestandteil eines Psychotherapiestudiums werden. Zur Stärkung der Patientenrechte gilt es die höchstrichterliche Rechtssprechung im Bereich der Kostenerstattung ins fünfte Sozialgesetzbuch aufzunehmen. Studierenden der sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, der Heilpädagogik und der Erziehungswissenschaften, die ihr Studium mit dem Ziel aufgenommen haben, im Anschluss eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren, sollte durch Übergangsregelungen ein entsprechender Zugang gewährt werden.

20190130_BAGFW_PsychThGAusRefG.pdf20190130_BAGFW_PsychThGAusRefG.pdf