Zum Hauptinhalt springen

Expertise: Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gem. § 18 c SGB XI hat in seiner 8. Sitzung am 06.12.2017 eine Expertise zur Strukturierung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben auf der Grundlage des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs abgenommen und die Veröffentlichung beschlossen.

Der Paritätische hatte sich bereits Ende 2016 zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden mit Nachdruck im BMG für diese Expertise eingesetzt, die nun von Herrn Dr. Wingenfeld mit Herrn Prof. Büscher erarbeitet wurde. Ausgangspunkt war die Befürchtung, dass das neue Pflegeverständnis ohne diese Unterstützung in den Pflegeeinrichtungen nicht richtig umgesetzt werden kann - u.a. deswegen, weil Kostenträger in Vertragsverhandlungen an alten Leistungsbeschreibungen festhielten. Von der vorliegenden Expertise sollen nun Impulse für die weitere Umsetzung des neuen Pflegebegriffs in der Praxis ausgehen. Auch wenn die Expertise ausdrücklich keine leistungsrechtlichen oder auch leistungserbringerrechtlichen Einordnungen vornimmt, sind die Ergebnisse dennoch geeignet, um in die Überarbeitung und Ausrichtung der Verträge ambulant und stationär einzufließen.

Die fachliche Umsetzung fällt zusammen mit anderen Prozessen, wie der Einführung des Strukturmodells der Pflegedokumentation und der Erarbeitung neuer Konzepte pflegefachlichen Handelns. Es wird ein mehrjähriger Prozess prognostiziert. Für die Vertragsgestaltung bleibt der Knackpunkt die Leistungsbeschreibung und die Umsetzung von Zeitvergütungsmodellen in ambulanten Einrichtungen.

Die vom Beirat beschlossene Präambel und Expertise sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2017/4-quartal/fachbericht-pflege.html.

Fachbericht_Pflege_Praeambel.pdfFachbericht_Pflege.pdf