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Gemeinsames Rundschreiben Selbsthilfeförderung

Fachinfo
Erstellt von Wolfgang Busse

Das Gemeinsame Rundschreiben 2019 für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB 5 auf der Bundesebene wurde auf der Homepage des vdek veröffentlicht.

Das Gemeinsame Rundschreiben 2019 für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB 5 auf der Bundesebene wurde auf der Homepage des vdek veröffentlicht. Das Rundschreiben und die Antragsformulare finden sich unter:
https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html

Selbsthilfebundesorganisationen, die bei der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" Pauschalfördermittel für das Jahr 2019 beantragen wollen, müssen den Antrag bis zum 31. Dezember 2018 vorlegen.

Der vollständige Antrag für das Förderjahr 2019 ist im Original bis zum 31. Dezember 2018 an folgende Adresse zu senden:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o vdek
Karin Niederbühl
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Kontaktdaten der Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen:
Tel.: 0 30 – 2 69 31 - 19 20
E-Mail: karin.niederbuehl(at)vdek.com