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Gesundheitsministerkonferenz: Patientenorientierung im Mittelpunkt

Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) tagte am 20.06. und 21.06.2018 in Düsseldorf. Beraten und beschlossen wurden verschiedene Maßnahmenbündel zur Weiterentwicklung der Patientenrechte, zur transparenten Patienteninformation, zur Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sowie zur Patientensicherheit vor allem in der ambulanten Versorgung.

Die Gesundheitsminister/-innen der Länder sprachen sich zudem für die Stärkung der Gesundheitskompetenz aus und begrüßen den kürzlich vorgelegten Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz. Die GMK setzt sich zudem dafür ein, auch durch das geplante Gesundheitsportal, den Patientinnen und Patienten eine sichere Orientierung im Gesundheitswesen und Transparenz über die Zugangswege zu den von ihnen benötigten Beratungs- und Versorgungsangeboten zu schaffen. Die Patientenbeteiligung soll im Sinne der Selbstbestimmung auch in allen Bereichen der Telematik-Anwendungen und der Telemedizin berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll die Patientenkommunikation von allen Akteuren im Gesundheitswesen verbessert werden.

Die GMK sieht in der Barrierefreiheit für alle Patientengruppen einen wesentlichen Beitrag zum gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu den Leistungen und den Angeboten des Gesundheitswesens. Die Barrierefreiheit soll sich dabei nicht nur auf die baulichen, sondern u. a. auch auf die kognitiven, sprachlichen, optischen und akustischen Anforderungen beziehen. Auch seien die spezifischen Zugangsbarrieren in Bezug auf psychische Erkrankungen in den Blick zu nehmen.

Zu den Beschlüssen der diesjährigen GMK zählen u.a.:

Steigerung der Organspende in Deutschland:

Die GMK appelliert an die Ärzteschaft und die Krankenhausträger, in jedem in Betracht kommenden Einzelfall – unter strikter Wahrung des Patientenwillens – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten so gestaltet werden, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten vollständig durch die Kostenträger finanziert werden. Die GMK bittet die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.

Ärztenetze:

Kooperation und Zusammenarbeit werden zukünftig gerade bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle spielen. Die Kooperation der Ärzteschaft kann Versorgungslücken schließen und nachhaltig die multiprofessionelle Vernetzung der Gesundheitsversorgung sichern. Die GMK beabsichtigt, die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch eine rechtliche Stärkung der Ärztenetze zu verbessern.

Anhebung der Krankenkassenbeiträge des Bundes für Arbeitslosengeld II-Bezieher/-innen: Der staatliche Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für ALG II-Bezieher/-innen ist mit rund 97 Euro nicht mehr kostendeckend. Die Bundesregierung soll den Bundeszuschuss daher stufenweise anheben, um diese Finanzierungslücke zu schließen.

Arzneimittelversorgung:

Lieferengpässe in der Arzneimittelversorgung stellen nach wie vor ein Problem dar. Die GMK bittet das BMG, zu prüfen, ob weitere gesetzliche Änderungen notwendig sind. Auch sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz für eine stärkere Beteiligung der Gesundheitsministerien der Länder am Pharma-Dialog der Bundesregierung aus.

Reform des Heilpraktikerwesens:

Das unzureichend regulierte Heilpraktikerwesen steht nach wie vor in der Kritik. Das Heilpraktikergesetz werde dem heutigen Anspruch an den Gesundheitsschutz der Patient/-innen nicht mehr gerecht. Für Heilpraktiker/-innen bestehe weder eine verbindliche Ausbildung noch eine einheitliche Berufsordnung. An andere Gesundheitsberufe werden hingegen hohe Qualifikationsanforderungen gestellt. Die GMK sieht hier dringenden Reformbedarf und appelliert an das Bundesgesundheitsministerium, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Diese AG soll eine grundlegende Reform des Heilpraktikerwesens prüfen und erarbeiten.

Die konkreten Beschlüsse der 91. Gesundheitsministerkonferenz sind über folgenden Link abrufbar:

https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html