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Opferentschädigung verbessern

Fachinfo
Erstellt von Gabriele Sauermann

Der WEISSE RING e.V. hat eigene Vorschläge für eine verbesserte Opferentschädigung vorgelegt.

Der WEISSE RING e.V. hat eigene Eckpunkte eines Gesetzentwurfs und eine Broschüre der Eckpunkte für eine verbesserte Opferentschädigung zur Diskussion vorgelegt. Damit möchte er Wege aufzeigen, wie Opfern von Straftaten schneller, effektiver und umfassender als bisher geholfen werden kann. Die Eckpunkte sehen unter anderem schnelle und unbürokratische Hilfen vor und staatliche Entschädigungsleistungen, die so lange gewährt werden, wie sie von den Opfern benötigt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte 2017 Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes mit dem Ziel vorgelegt, das Opferentschädigungsrecht weiterzuentwickeln. Der Paritätische Gesamtverband begrüßt grundsätzlich die geplanten Vorhaben, das Opfer schneller und unbürokratischer Hilfe erhalten sollen und dafür flächendeckend auch Traumaambulanzen zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit der Programmatik der Regelungsvorschläge des BMAS, ein modernes Teilhaberecht zu entwickeln, droht aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes jedoch der Charakter der bestehenden Regelungen der Opferentschädigung als soziales Entschädigungsrecht verloren zu gehen.

Anlagen:
Eckpunkte für den Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Rechts der sozialen Entschädigung in das Sozialgesetzbuch Dreizehntes Buch (XIII) des WEISSER RING e.V.
Broschüre Opferentschädigung in Deutschland, WEISSER RING e.V:
Gesetzentwurf SGB XIII_Weisser Ring.pdfGesetzentwurf SGB XIII_Weisser Ring.pdfBroschuere Eckpunkte Opferentschaedigung_WEISSER RING e.V..pdfBroschuere Eckpunkte Opferentschaedigung_WEISSER RING e.V..pdf