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Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung"

Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege befassen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Familie, Senoiren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dieser sieht vor, dass die Länder durch Bundesmittel in der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagespflege unterstützt werden. Aus Sicht der BAGFW sind die geplanten Maßnahmen aber weder wirksam noch nachhaltig.

Die BAGFW hat vor allem drei zentrale Schwachstellen des Referentenentwurfs identifiziert, die die Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit gefährden:

1. Der vorliegende Referentenentwurf entspricht nicht den von der Jugend- und Familienministerkonferenz verabschiedeten Eckpunkten und der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD getroffenen Vereinbarung, diese Eckpunkte umzusetzen. In den Eckpunkten war die Verstetigung der Bundeszuschüsse enthalten.

2. Eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der Länder durch Bundesmittel ist im Referentenentwurf nicht vorgesehen. Nach Auffassung der BAGFW ist durch die Befristung der Finanzierungszusage eine mittel- beziehungsweise langfristige Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht gewährleistet. Befürchtet wird, dass eine Befristung der Zuschüsse bis 2022 dazu führt, dass die Länder keine dauerhaften beziehungsweise keine zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung ergreifen.

3. Kritisch bewertet die BAGFW auch die im Referentenentwurf aufgeführte Lösung, die Mittel an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile zu verteilen. Damit verzichtet der Bund auf ein ursprünglich angedachtes und beim Bundesfamilienministerium angesiedeltes Sondervermögen, in dem die Mittel für die Länder verwaltet werden sollten. Eine Finanzierung über Umsatzsteueranteile führt dazu, dass dem Bund keinerlei verbindliche Korrekturen möglich sind, wenn die Mittel nicht sachgemäß und zweckgebunden eingesetzt werden.

Die Stellungnahme:

2018-08-03_Stellungnahme_Gute_Kita_Gesetz.pdf2018-08-03_Stellungnahme_Gute_Kita_Gesetz.pdf