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Angehörigen-Entlastungsgesetz

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde nach der ersten Lesung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Ausschuss wird am 04.11.2019 in der Zeit von 15:00 bis 16:30 Uhr in Berlin eine öffentliche Anhörung dazu durchführen.

Derzeit liegen die Bundestagsdrucksache zum Gesetzentwurf (19/13399)  und die Stellungnahme des Bundesrates vor. Der Gesetzentwurf hat sich nur minimal geändert. Er enthält noch die geplante Regelung zur Rentenlücke, die bereits durch das SGB IX und XII Änderungsgesetz vom Bundestag am 17.10.2019 mit einem entsprechenden Änderungsantrag beschlossen wurde.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat von der Bundesregierung, die vorgelegte Kostenschätzung zu überarbeiten und durch materielle Änderungen des Gesetzentwurfs sicherzustellen, dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger, die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen, verpflichtet. In diesem Zusammenhang ist eine gesetzliche Verankerung zur Kostenevaluation vorzusehen, die auf Verlangen des Bundes oder der Länder durchzuführen ist.

Die Klarstellung zur Übernahme der vollen Kosten, die für eine als notwendig festgestellte Arbeitsassistenz entstehen, lehnt der Bundesrat ab.

Der Bundesrat setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass:

- die vorrangigen Leistungsträger, wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit beim Budget für Ausbildung in die Verantwortung genommen werden, um mit dem Budget für Ausbildung nicht den  Einsatz zusätzlicher ergänzender Mittel der von den Integrationsämtern verwalteten Ausgleichsabgabe zu eröffnen.

- dass keine Trennung der Fachmaßnahme für Jugendliche mit Behinderung erfolgt, die bereits als Minderjährige Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Jugendhilfe in stationären Einrichtungen erhalten haben.

Auf der Homepage des Deutschen Bundestag wurde nun auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates als Unterrichtung vom 23.10.2019 veröffentlicht (Drucksache 19/13399). Darin wird u.a. ausgeführt, dass die Bundesregierung:

-  keinen Anlass sieht,  die Kostenschätzung, auch nicht im Bereich der Hilfe zur Pflege, zu überarbeiten. Auch der  Bundesrat habe keine fundierte Gegenrechnung für zu erwartende  Mehrausgaben mit entsprechender Begründung vorgelegt.

-  die beabsichtigte Kostenverteilung bei der Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)  für begründet und sachgerecht erachtet und daher den Vorschlag des Bundesrates ablehnt.

-  die Klarstellung hinsichtlich der Höhe der zu übernehmenden Kosten für die Arbeitsassistenz bekräftigt und die Forderung des Bundesrates ablehnt, diese zu streichen.

-  die vorgeschlagene Änderung bezogen auf die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für volljährige Leistungsberechtigte in Einrichtungen prüfen will, jedoch Ausnahmen vom Grundsatz der Personenzentrierung nur in eng begrenztem Rahmen für vertretbar hält.

Der Gesetzentwurf, die Unterrichtung des Bundestages - Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung der Bundesregierung - sowie die Stellungnahme der BAGFW sind im Anhang beigefügt.

1913399.pdf1914384-4.pdf2019-10-30 Angehörigenentlastungsgesetz.pdf