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Arbeitslosenversicherung stärken statt den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung weiter zu senken

Diese Position vertritt der Paritätische in der heutigen Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung.

Der Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/10615) sieht vor, den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung über die von der Bundesregierung kürzlich beschlossene Beitragssatzsenkung hinaus weiter zu reduzieren, indem er ab dem 01.01.2020 auf 2,2 Prozent reduziert würde. Für die Folgejahre soll gesetzlich geregelt werden, den Beitragssatz weiter zu senken, wenn die Höhe der Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts übersteigt.

Der Paritätische unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich nicht, weil damit faktisch eine Absage an eine notwendige investive und präventive Arbeitsmarktpolitik erteilt wird. Sie sollte es der Arbeitslosenversicherung ermöglichen, Arbeitnehmer/-innen und Unternehmen in Zeiten des digitalen, strukturellen und demographischen Wandels mit Weiterbildung deutlich stärker als heute zu unterstützen und den nötigen Ausbau der Fort- und Weiterbildung für Arbeitslose voranzubringen. Indem der Arbeitslosenversicherung die nötige Schubkraft zur Flankierung struktureller Wandlungsprozesse und notwendiger Qualifizierungen am Arbeitsmarkt entzogen würde, ist der Gesetzentwurf ökonomisch fraglich. Der gesetzlich vorgesehene Beitragssenkungsautomatismus ist zu starr und einseitig ausgestaltet, weil ein flexibler Anpassungsmechanismus für konjunkturelle Schwächephasen und notwendige Beitragssatzerhöhungen fehlt.

Anlage: Stellungnahme des Paritätischen zur AusschussanhörungStellungnahmeParitaet.pdf