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Entwurf eines Qualifikationschancengesetzes: mehr Fort- und Weiterbildungschancen auch für Arbeitslose gefordert

Stellungnahme
Erstellt von Tina Hofmann

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines Qualifizierungschancengesetzes vorgelegt. Vor dem Hintergrund des digitalen und demographischen Wandels am Arbeitsmarkt soll damit die Weiterbildungsförderung und die Weiterbildungsberatung von Arbeitnehmer/-innen gestärkt werden.


Der Gesetzentwurf enthält folgende, wesentliche Regelungen, die zum 1.1.2019 in Kraft treten sollen:

  • ·\tDie Weiterbildungsförderung für beschäftigte Arbeitnehmerinnen wird geöffnet und unabhängig von Ausbildung, Lebensalter der Arbeitnehmer/-innen und Betriebsgröße ermöglicht; das gilt auch für Beschäftigte im (aufstockenden) Leistungsbezug nach dem SGB II. Die Förderung besteht aus Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten und Zuschüssen zum Arbeitsentgelt; dies setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus.
    ·\tDie BA soll eine Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung ausbauen; auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II.
    ·\tDie Reichweite der Arbeitslosenversicherung wird erweitert, in dem die Rahmenfrist, innerhalb derer die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zurückzulegen ist, von derzeit 24 Monaten auf 30 Monate verlängert wird.
    ·\tDer Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wird abgesenkt auf 2,5 % (Befristungsregelung bis 2022).


Die Wohlfahrtsverbände sind der kurzfristigen Bitte des BMAS zur Abgabe einer Stellungnahme gefolgt und haben sich wie folgt geäußert:

  • ·\tDie BAGFW begrüßt grundsätzlich den Vorstoß zur erleichterten Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen mit der Absicht, Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Arbeitswelt bei der Anpassung der Qualifikationen an die Kompetenzprofile der Arbeitswelt 4.0 zu unterstützen.
    ·\tGleichzeitig sollten auch Maßnahmen getroffen werden, um die abschlussbezogene Weiterbildung zu stärken.
    ·\tDie BAGFW kritisiert, dass notwendige Ansatzpunkte zur Erleichterung der Fort- und Weiterbildung für Arbeitslose fehlen, die heute nur sehr wenig an Fort- und Weiterbildungen partizipieren.
    ·\tDie geplante Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung ist aus Sicht der Verbände in ihrer Höhe „gegriffen“. Sie ist (mit einer Senkung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozentpunkte) zu niedrig, um positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt auslösen zu können, konterkariert aber gleichzeitig die Pufferfunktion der Arbeitslosenversicherung für Zeiten schlechter Konjunktur und die richtige Zielsetzung des Gesetzes, die Fort- und Weiterbildung auszubauen.
    ·\tMit der Verlängerung der Rahmenfrist wäre ein erster, aber noch nicht hinreichender Schritt getan, um die Reichweite der Arbeitslosenversicherung zu stärken. Mit Blick auf viele Menschen im SGB II-Leistungsbezug muss die Arbeitslosenversicherung so gestärkt werden, dass sie wieder das primär zuständige Sicherungssystem bei Arbeitslosigkeit sein kann.

 

Anlagen: 180830_RefE Qualifizierungschancengesetz.pdf

180830_RefE VO Beitragssatz 2019.pdf

2018-09-05 Qualifizierungschancengesetz.pdf