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Positionierung zu Mietfragen verabschiedet

Der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes hat in seineer Sitzung vom 14. November 2019 eine weitere Positionierung zu Mietfragen verabschiedet.

Mit der vorgelegten Positionierung zur Regulation von (Bestands-)Mieten, dem mangelnden Schutz von sozialen Trägern vor Verdrängung im Gewerbemietrecht sowie der Umlage und Finanzierung von klassischen Modernisierungen soll der bereits umfassende Forderungskatalog des Paritätischen zur Mieten- und Wohnungspolitik ergänzen. Mit dem Aufgreifen dieser Themen werden weitere zentrale Bereiche fokussiert, welche Einfluss auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum für die Menschen vor Ort sowie die sozialen Träger haben.

Eindämmung von Mietpreissteigerungen:

Der Paritätische Gesamtverband fordert, die Möglichkeit zur Mietpreiserhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen soweit einzugrenzen, dass Menschen vor Verdrängung geschützt werden. Dazu sind Mieterhöhungen bis auf den Ausgleich allgemeiner Preissteigerungen zu begrenzen, mindestens jedoch auf eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um max. 10 Prozent innerhalb von 3 Jahren und in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten auf max. 6 Prozent in 3 Jahren.
Für Untermietverhältnisse, die mit sozialen Trägern eingegangen wurden, sind im Blick auf die Refinanzierung entsprechende Regelungen zu schaffen.


Bei Begrenzungen der zulässigen Miethöhen im sozialen Mietrecht besteht darüber hinaus die Unsicherheit, dass vereinzelte Wohnungsunternehmen diese Verluste über höhere Gewerbemieten kompensieren. Soziale Einrichtungen sind im Gewerbemietrecht kaum vor Kündigungen und überhöhten Mieten geschützt. Zwar wurden durch die Änderungen im Mietrecht durch das Mietrechtsanpassungsgesetz sehr begrüßenswerte Änderungen zum Schutz von einigen sozialen Trägern erreicht. Zur Sicherung einer sozialen und lebenswerten Infrastruktur im Quartier bedarf es jedoch weitergehender Regelungen, um die entsprechenden Einrichtungen und Akteure vor Verdrängung zu bewahren. Dazu zählen soziale Träger der Wohlfahrtspflege, die Wohnraum zur Überlassung an Menschen mit dringendem Wohnbedarf vermieten oder mieten. Ebenso gehören Nachbarschaftshäuser, Jugendtreffs, soziale Beratungsstellen u. ä., sowie Kleingewerbetreibende und andere Akteure dazu, welche die regionale Daseinsvorsorge, Teilhabe sowie die Lebensqualität vor Ort sichern und stärken.


Generell ist zur Regulation von Mietpreisen zu konstatieren, dass es begrüßenswert ist, wenn Länder eigene Bestimmungen umsetzen, um Menschen vor einer finanziellen Überlastung durch Mieten zu schützen. Unbeschadet dessen, sollte der Bundesgesetzgeber sich bemühen, geeignete bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, welche die Mietpreise stärker als bisher eindämmen und Mieter*innen vor Verdrängung schützen.

Eingrenzung von Modernisierungskosten:

Die gegenwärtige Umlagemöglichkeit von Modernisierungskosten ist so auszugestalten, dass sie nicht die Prozesse der sozialen Segregation in den Quartieren befördert. Zu diesem Zweck ist die Modernisierungsumlage bei klassischen Modernisierungen mindestens auf 2 bis 4 Prozent der Investitionskosten pro Jahr zu begrenzen. Die Kappungsgrenze ist so zu reduzieren, dass sie nicht zur finanziellen Überforderung der Mieter*innen führt und bspw. auf 1,50 €/m² innerhalb von 8 Jahren zu senken. Bezüglich energetischer Sanierungen spricht sich der Paritätische Gesamtverband wie bisher für die Geltung der Warmmietenneutralität aus.


Damit die Körperschaften des öffentlichen Rechts und freie gemeinnützige Träger der Wohlfahrtspflege, die als Eigentümer bzw. Vermieter auftreten und Räume zu Wohnzwecken an Menschen mit dringendem Wohnbedarf vermieten, in die Lage versetzt werden, notwendige klassische und energetische Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen, sind geeignete Fördermaßnahmen und -programme in Bund und Ländern sowie der Förderbanken des Bundes und der Länder aufzulegen bzw. zu stärken. Landesbürgschaften sind zu diesem Zweck auszuweiten. Solange diese Förderungen nicht umgesetzt sind, sind die Träger und Körperschaften von den erwähnten Begrenzungen der Modernisierungskosten auszunehmen, da sie im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit, Modernisierungsvorhaben sonst nur schwer finanziell absichern können.


Position-Mietfragen.pdfPosition-Mietfragen.pdf