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Studie Werkstattentgelt

Die eu-weite Ausschreibung der "Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und zu deren Perspektiven auf dem allg. Arbeitsmark" wurde am 14.02.2020 veröffentlicht.

Der  Bundestag hat mit dem Beschluss zum Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes im Juni 2019 auch einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen. In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert: "innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann", Bundestags-Drucksache 19/10715.

Zur Umsetzung des Prüfauftrags  wurde die eu-weite Ausschreibung "Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und zu deren Perspektiven auf dem allg. Arbeitsmark" am 14.02.2020 veröffentlicht. Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist u.a. die  Leistungsbeschreibung für einen Dienstleistungsauftrag zur Erstellung einer Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und zu deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Studie hat zwei Zielrichtungen:

• Zum einen ist das Entgeltsystem in der WfbM unter der Fragestellung zu betrachten: Welche Möglichkeiten gibt es, die Werkstattentgelte zu erhöhen, um die Anerkennung für die geleistete Arbeit zu steigern? (Höhe der Entgelte, das Zustandekommen der Entgelte sowie das Verhältnis zu unterhaltssichernden Leistungen und Rentenleistungen, Herstellung von Transparenz hinsichtlich des Entgelt- bzw. Einkommenssystems)

• Zum anderen sind Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wie bspw. das Budget für Arbeit oder die Beschäftigung nach einer innerbetrieblichen Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung in den Blick zu nehmen.

Das Forschungsvorhaben besteht aus drei Untersuchungsgegenständen:

1. Untersuchung des aktuell bestehenden Entgelt- und Einkommenssystems

2. Alternativen zum aktuellen Entgelt- und Einkommenssystem

3. Möglichkeiten für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits im Vorfeld zum Forschungsvorhaben eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Die Steuerungsgruppe ist laut Ausschreibung bei den wesentlichen Weichenstellungen des Projekts und bei der Erstellung der Berichte einzubeziehen. Der Bieter soll darlegen, wann und wie dies konkret erfolgen soll.

Laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gestalten sich die  weiteren terminlichen Schritte wie folgt:

· bis 17.03.2020 können Interessensbekundungen eingereicht werden.

·  bis 30.03.2020:  Prüfen der Interessensbekundungen und Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe

·  04.05.2020:        Fristende für die Abgabe von Angeboten

Im Anschluss werden die eingegangenen Angebote geprüft werden. Die Leistungsbeschreibung ist im Anhang beigefügt. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden.

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html;jsessionid=9130AB8C07339E3E2CC5AD9B2E213F76.app104?0&id=310647

P1 02 Leistungsbeschreibung.pdf