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Synopse zu den Änderungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach §§ 114 ff. SGB XI (Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 2)

Fachinfo
Erstellt von Melina Frensche

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien Häusliche Krankenpflege sowie die Anpassungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien sind seit dem 01.01.2018 in Kraft. Zur besseren Übersicht über die Änderungen hat das Referat Altenhilfe und Pflege eine Synopse erstellt.

In der aktualisierten QPR Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 2 vom 27.09.2017 sind im Gegensatz zur vorherigen Version der QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 2 vom 6.9.2016 einige Änderungen vorgenommen worden.

Die Änderungen zu der Version aus dem Jahr 2016 sind in der Synopse gelb hervorgehoben.

Die aktuellen Fassungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien sind auf der Homepage des GKV-SV veröffentlicht und können unter folgenden Links eingesehen werden:

gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haeusliche_krankenpflege/haeusliche_krankenpflege_1.jsp
gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp

Synopse zu den Änderungen der QPR nach §§ 114 ff. SGB XI.pdfSynopse zu den Änderungen der QPR nach §§ 114 ff. SGB XI.pdf