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Tafelgaben und Wohngeld

Leistungen der Tafeln sind kein Einkommen im Wohngeldrecht

Eine Berliner Wohngeldstelle hatte Anfang 2019 Unterstützungen der Tafeln als Einkommen bei der Wohngeldberechnung herangezogen. Das vom Paritätischen Gesamtverband hierauf angesprochene Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wies mit Schreiben vom 2. Sept. 2019 darauf hin, dass der Bund-Länder-Arbeitskreis Wohngeld sich bereits im Jahre 2005 darauf verständigt hat, dass Essensspenden nicht als wohngeldrechtliches Einkommen angerechnet werden.
Das Bundesministerium wird das Thema Ende des Jahres erneut mit den Ländern erörtern, mit dem Ziel, den Beschluss aus dem Jahre 2005 in die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift (WoGVwV) aufzunehmen