Zum Hauptinhalt springen

"Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" - wie das neue Instrument nach Ansicht des Deutschen Vereins ausgestaltet werden sollte

Mit den beiliegenden Empfehlungen gibt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fachpolitische Hinweise für die Ausgestaltung eines neuen Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ im SGB II. Die regierungsbildenden Parteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, 150.000 Langzeitarbeitslose Menschen mit geringen Eingliederungschancen wieder dauerhaft in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Dazu soll ein neues Regelinstrument entwickelt werden.


Der Deutsche Verein empfiehlt, dieses neue Regelinstrument gezielt an langzeitleistungsbeziehende Erwerbslose im SGB II zu richten, die sich seit mindestens vier Jahren ohne nennenswerte Unterbrechungen im Leistungsbezug des SGB II oder eines anderen Fürsorgesystems befinden.
 
Eine Förderdauer von bis zu fünf Jahren, ein anfänglich vollständiger, dann degressiv ausgestalteter Lohnkostenzuschuss nach tariflichen oder ortsüblichen Bestimmungen sowie verpflichtende und freiwillige Begleitangebote für die geförderten Personen und die einstellenden Betriebe sind erforderlich, um ausreichend privatwirtschaftliche, gemeinnützige und kommunale Arbeitgeber/-innen zu gewinnen und tatsächlich die Zielgruppe der langzeitbeziehenden Erwerbslosen mit geminderten Eingliederungschancen zu erreichen. Die Finanzierungsbasis für das neue Regelinstrument sollte durch eine Ermöglichung des Passiv-Aktiv-Transfers erweitert werden.

Anlage: DV-1-18_Sozialer-Arbeitsmarkt.pdf