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UN-BRK_Staatenbericht

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Antwort der Bundesregierung auf die vertiefenden Fragestellungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung zum Staatenbericht

Im August 2011 hat das Bundeskabinett den ersten Staatenbericht für Deutschland beschlossen und diesen an die Vereinten Nationen übersandt. Nach dem der Bericht von den Mitgliedern des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderung gelesen wurde, hat der Ausschuss vertiefende Fragestellungen entwickelt und diese in Form der sogenannten „List of Issues“ an Deutschland im April dieses Jahres übersandt. Die Fragen betreffen eine Vielzahl von Themen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung und der Länder. Dazu gehören beispielsweise das Betreuungsrecht, das Arzneimittelrecht, die inklusive Bildung und Wohnmöglichkeiten.

Im August dieses Jahres hat Deutschland die Fragen beantwortet. Dazu wurden zwei Dokumente erstellt, ein 25-seitiges Dokument mit den Antworten und ein 79-seitiger Anhang. Die Beantwortung der Fragen musste mit den Ländern abgestimmt werden.
Die Beantwortung der Fragen soll den vorliegenden Staatenbericht durch zusätzliche Informationen ergänzen. Beides wird Gegenstand der ersten Deutschen Staatenprüfung im März 2015 sein. Die vorläufige Terminplanung der 13. Sitzung des UN-Fachausschusses sieht nach jetzigem Stand wie folgt aus:

Do, 26. März 2015: 15 -18 Uhr: Dialog mit Deutschland, Teil 1

Fr, 27. März 2015: 10 - 13 Uhr: Dialog mit Deutschland, Teil 2

Mo, 13. April 2015: 15 Uhr: Beschluss und abschließende Bemerkungen für Deutschland, Bestandteil dessen ist auch die Verabredung eines Termins hinsichtlich einer Wiedervorlage zur Prüfung der Umsetzung.

Im Zuge der Berichtsprüfung hat sich die Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. im Februar 2014 mit einer Eingabe an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt. Sie hat dem Fachausschuss Hinweise auf ausgewählte Umsetzungsfelder der UN-Behindertenrechtskonvention gegeben und Vorschläge gemacht, welche Umsetzungsfelder vertieft werden sollten und welche Fragen zur weiteren Klärung von Deutschland zu beantworten wären.

Auch die Allianz der Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention hat sich mit der Antwort der Bundesregierung befasst. Die Allianz ist derzeit bemüht, für die Staatenprüfung im März Jahr 2015 ein letztes, sitzungsvorbereitendes Dokument zu erstellen, in dem auch neuere Entwicklungen aufgegriffen werden sollen.Dieses Dokument soll im Januar zwischen den Verbänden abgestimmt werden.

Im Anhang beigefügt sind der Staatenbericht, die Beantwortung der Fragen einschl. Anhang der Bundesregierung sowie die Hinweise der Monitoringstelle.

Anhang



2011_08_03_staatenbericht.pdfLOI.pdfLOI_Anlagenband.pdfEingabe_der_Monitoring-Stelle_an_den_UN_Fachausschuss_fuer_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen_anlaesslich_der_Vorbereitung_einer_Frageliste_im_Pruefverfahren_des_1_dt_Staatenberichts_2015.pdf