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Verfahrensgrundsätze Gemeinsame Empfehlungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die bisherigen Verfahrensgrundsätze für die Erarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen gem. SGB IX angepasst.

Die Gemeinsamen Empfehlungen sind ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, mit dem zentrale Anliegen des Bundesteilhabegesetzes verfolgt werden: die Koordination der Leistungen und die Kooperation der Rehabilitationsträger. Sie werden auf der Ebene der BAR mit allen Sozialleistungsträgern erarbeitet und treten nach einem gesetzlich vorgezeichneten Beteiligungs-, Benehmens- und Zustimmungsverfahren in Kraft

Die Verfahrensgrundsätze sind im Anhang beigefügt.

Verfahrensgrundsaetze2019BF.web-1.pdf