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Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen"

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen", dass es ihr ein Anliegen sei, eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare psychotherapeutische Versorgung auf hohem Niveau zu gewährleisten und der Gesetzgeber in den vergangenen Legislaturperioden mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die psychotherapeutische Versorgung sowohl in Ballungsräumen als auch in ländlichen Regionen verbessern sollen. Allerdings liegen der Bundesregierung keine validen Daten über die Wartezeiten von Patient/-innen für eine Richtlinienpsychotherapie bei Vertragspsychotherapeut/-innen vor. Sie verweist weiterhin darauf, dass es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses ( G-BA) sei, bei der Bedarfsplanung die zu beplanenden Arztgruppen und die jeweiligen Planungsbereiche zu bestimmen sowie einheitliche Verhältniszahlen (Anzahl der Einwohner je Arzt) für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung festzulegen. Hier habe der G-BA Gestaltungsspielraum.

Weitere Aspekte betreffen u.a. die Einbindung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) und die Vermittlung der Terminservicestellen. Der neue Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Terminservicestellen künftig unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar sein müssten.

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1901347.pdf