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FAQ

FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Rahmenverträgen des Paritätischen

1.      Was sind Rahmenverträge?

Rahmenverträge regeln Sonderkonditionen und vereinfachen die Abwicklung des Einkaufes durch feste Ansprechpartner und eigene Onlineshops. Diese schließt der Gesamtverband für seine über 10.600 Mitgliederorganisationen ab. Die Nutzung ist für alle Mitglieder kostenfrei.

2.      Wie kann ich mich über Rahmenverträge informieren?

Auf unserer Homepage www.der-paritaetische.de/einkauf finden Sie das Einkaufsportal. Hier finden Sie sämtliche Informationen zu den Rahmenverträgen, sowie im Mitgliederbereich die Sonderkonditionen und alle Aktionen. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei Ihrem Paritätischen Landesverband.

Zudem erhalten Sie einen schnellen Überblick über eine Vielzahl der Partner im Katalog. Den Katalog „Sparen durch Paritätische Rahmenverträge“ erhalten sie über Ihren Landesverband. Sie können ihn auch kostenfrei online bestellen. Im Einkaufsportal unter der Rubrik Katalog.

3.      Wie können die Rahmenverträge in Anspruch genommen werden?

Je nach Rahmenvertrag kann die Inanspruchnahme variieren. Im Einkaufsportal finden Sie eine genaue Beschreibung der jeweiligen Inanspruchnahme. Teilweise über Antwortformulare, eigene Paritätische Onlineshops oder Buchungscodes.

4.      Welche Rahmenverträge gibt es?

Der Paritätische hält für Sie über 160 Rahmenverträge bereit. Die Vertragspartner sind Lieferanten und Dienstleister aus den unterschiedlichsten Branchen. Eine Übersicht aller Partner finden Sie im Einkaufsportal.

 5.      Für wen gelten die Rahmenverträge?

Die Rabatte sind gültig für alle Mitgliederorganisationen des Paritätischen – unabhängig von der Größe der Einrichtung. Auch die kleinste Einrichtung erhält die Großkundenrabatte.

6.      Was sind die Vorteile der Rahmenverträge?

Sie sparen beim Einkauf bis zu 43 %. Der Gesamtverband übernimmt die Marktrecherche, die Preisvergleiche und die Verhandlungen. Durch das große Einkaufspotenzial des Paritätischen (über 10.600 Mitgliedsorganisationen) werden für Sie die bestmöglichen Rabatte ausgehandelt. So können Sie Zeit sparen und haben mehr Ressourcen für Ihren sozialen Auftrag.

7.      Können die Rahmenverträge auch privat genutzt werden?

Partner bieten Ihnen auch als Privatperson Rabatte an. Zu finden sind diese Angebote unter „private Nutzung“ im Einkaufsportal.

8.      Wie können Rabatte beim Autokauf in Anspruch genommen werden?

Beim Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges benötigen Sie einen Abrufschein. Diesen bestellen Sie online unter www.der-paritaetische.de/einkauf im Menüpunkt „KFZ-Abrufscheine“. Sie erhalten nach einigen Tagen dieses Dokument per Post von uns. Mit dem Abrufschein gehen Sie zu Ihrem Autohändler vor Ort, damit er in seinem System die Sonderkonditionen abrufen kann. Die aktuellen Rabatte der Autohersteller finden Sie in unserem Einkaufsportal.

9.      Warum benötige ich einen personalisierten Account und wo erhalte ich diesen?

Diesen benötigen Sie, um einen KFZ-Abrufschein zu beantragen. Da der Abrufschein auf Ihre Einrichtung ausgestellt wird, müssen Sie sich vorab online registrieren. Der Paritätische bestätigt Ihre Mitgliedschaft und damit Ihre Berechtigung die Sonderkonditionen zu nutzen. Um einen personalisierten Zugang zu beantragen, Loggen Sie sich vorher mit Ihren allgemeinen Zugangsdaten ein unter: alt.der-paritaetische.de

10.  Wo erhalte ich die Zugangsdaten (allgemein)?

Die Zugangsdaten benötigen Sie zum Einloggen im Einkaufsportal, damit Ihnen die Einkaufsvorteile (Rabatte) angezeigt werden, sowie zum Beantragen eines persönlichen Accounts. Sie erhalten die Zugangsdaten von Ihrem Paritätischen Landesverband. Die Ansprechpartner finden Sie online. (Im Einkaufsportal finden Sie den entsprechenden Link)