Online-Seminar: Sozialdatenschutz in Thüringen
Eine Organisation, die Leistungen nach einem Sozialgesetzbuch (SGB) erbringt, verarbeitet Sozialdaten und muss sich daher an die Regeln des Sozialdatenschutzes halten, die den allgemeinen Datenschutz teils ergänzen und teils verdrängen. Hinzukommen landesrechtliche Regelungen, die in einigen Leistungsbereichen beachtet werden müssen, beispielsweise bei der Bestimmung von Aufbewahrungsfristen.
Das Seminar gibt einen verständlichen Überblick des komplexen rechtlichen Gefüges von Europa-, Bundes- und Landesrecht sowie allgemeinem und speziellen Datenschutz. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird die Anwendung dieser Regeln in der Praxis demonstriert, speziell für die Situation im Freistaat Thüringen.
Ziele und Inhalte:
- Zusammenwirken von Europa-, Bundes- und Landesrecht
- Anwendungsbereich und Besonderheiten des Sozialdatenschutzes
- Situation in Thüringen bei u. a. Kitas, Schulen und Heimen
- Vorgehensweise zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen
Zielgruppe:
Interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Geschäftsführende und Mitarbeitende, die mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, Interessierte
Externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister können nicht teilnehmen.
Interessiert?
Bitte melden Sie sich auf der Homepage des Paritätischen Thüringen an.