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Auskunftsrecht sozialer Einrichtungen in der Praxis

Kontakt: Ulrike Koch

Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte wurden durch die eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheblich gestärkt. Auf der Seite der für eine Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen hat das zu neuen Herausforderungen geführt. Das gilt im besonderen Maß für Organisationen, die im sozialen oder medizinischen Bereich tätig sind, weil ihre Daten weitaus komplexer und sensibler als in beispielsweise gewerblichen Bereichen sind. Das Recht auf Auskunft ist das Basisrecht, das meist der Ausübung der anderen Rechte vorgeht und in der Praxis mit Abstand am häufigsten vorkommt.

Das Seminar gibt einen kurzen Überblick über die Betroffenenrechte und ihre Bedeutung. Anschließend wird vermittelt, wie ein Antrag auf Auskunft bearbeitet werden sollte, welche Bestandteile eine Auskunft haben muss, welche Daten die Datenkopie umfasst und wie die Auskunft übermittelt werden kann. Das hilft Organisationen, sich auf Auskunftsfälle vorzubereiten.

Ziele und Inhalte:

  • Überblick der Betroffenenrechte
  • Prüfung der Berechtigung auf Auskunft
  • Ablehnung wegen z. B. Rechtsmissbrauch
  • Bestandteile einer Auskunft
  • Erstellung der Datenkopie
  • Übermittlung der Auskunft
  • Rechtsgrundlage und Aufbewahrungsfrist

Zielgruppe:
Interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Geschäftsführende und Mitarbeitende, die mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, Interessierte
Externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister können nicht teilnehmen.

Interessiert?
Bitte melden Sie sich auf der Homepage des Paritätischen Thüringen an.

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