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Digitale Barrierefreiheit – Rechtliche Vorgaben für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am am 28. Juni 2025 in Kraft. Welche Unternehmen davon betroffen sind und welche Dienstleistungen künftig barrierefrei gestaltet sein müssen, erfahren Sie in diesem 1,5-stündigen Online-Seminar.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und damit ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu stärken. Denn Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Darüber hinaus ist es eine Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben und neue Kundengruppen zu erschließen.

Gemäß dem Gesetz müssen Produkte oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Kommen Akteure den Pflichten nach dem BFSG nicht nach, drohen Abmahnungen, Vertriebsverbote und Bußgelder von bis zu 100 000 Euro.

Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen kennen. Anhand konkreter Beispiele aus verschiedenen Branchen zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anforderungen des BFSG erfolgreich umsetzen können.
 

Programm/Ablauf

• Sind Ihre Branche und Unternehmensgröße vom BFSG betroffen?

• Welche Produkte und Dienstleistungen müssen Sie barrierefrei gestalten?

• Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BFSG und anderen Gesetzen zur Barrierefreiheit?

• Wie können Sie bestehende Maßnahmen an die neuen Anforderungen anpassen?

• Welche Strafen drohen bei Verstößen?
 

Interessiert?
Melden Sie sich auf der Webseite der Paritätischen Akademie Sachsen für das Seminar an!

 

 

 

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