Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung
Steuerbegünstigte Organisationen wie Vereine, gGmbHs, Stiftungen sollen durch zahlreiche Begünstigungen innerhalb der deutschen Steuergesetze gefördert werden. So positiv es ist, wenig oder keine Steuern zu zahlen, so schwierig sind aber auch die zur Erreichung der Begünstigungen auferlegten Schranken, die uns der Steuergesetzgeber vorgibt. So müssen etwa sämtliche Mittel zeitnah und ausschließlich satzungsgemäß ausgegeben werden. Sog. Ausschüttungen und ähnliche „Gewinnverwendungen“ sind nicht möglich. Was tun also, wenn dennoch am 31.12. eines Jahres Mittel übrig sind? Diese sind nach Willen des Steuergesetzgebers entweder in den beiden Folgejahren zu verausgaben und/oder in sog. Rücklagen einzustellen.
Diese zeitnahe und satzungsgemäße Mittelverwendung sowie Rücklagenbildung sind manchmal kompliziert und nur in Fragmenten gesetzlich geregelt. Wir wollen Ihnen aufzeigen, wie Sie in der Praxis dennoch einfach und verständlich mit diesen Vorgaben umgehen können.
Ziele und Inhalte
- Kurze Einordnung im Rahmen der Gemeinnützigkeit
- Zeitnahe und satzungsgemäße Mittelverwendung
- Rücklagenbildung
- Ausnahmen und Besonderheiten
- Diskussion und praktische Fälle aus der Runde
Interessiert?
Bitte melden Sie sich auf der Webseite der Paritätischen Akademie Thüringen für das Seminar an.
Weiterbildungsprogramm - Paritätische Akademie Thüringen | Zeitnahe Mittelverwendung und Rücklagenbildung