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Fotogalerie

Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Name der Fotografin zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen oder in einem extra ausgewiesenen Bildnachweis eindeutig jedem abgebildeten Bild zuzuordnen sein (Foto: Stephanie von Becker).
Die Nutzung der Fotos ist zulässig im Kontext der Berichterstattung zur Festveranstaltung und des 100-jährigen Jubiläums des Paritätischen Gesamtverbandes.