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Kampagne

Mensch du hast Recht

Kampagne zum 70. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte

RECHT AUF WOHNEN

Weltweit verfügen etwa zwei Milliarden Menschen über keine angemessene Unterkunft. Das bedeutet, sie leben unter lebens- oder gesundheitsbedrohlichen Bedingungen in Armutsvierteln, informellen Siedlungen oder unter anderen menschenunwürdigen Verhältnissen. Jahr für Jahr werden Menschen weltweit willkürlich und unter Zwang aus ihren Unterkünften vertrieben.

Im UN-Sozialpakt ist der Anspruch auf eine angemessene Unterkunft als Menschenrecht verankert. Die ratifizierenden Staaten verpflichten sich, das Recht auf Wohnen umzusetzen. Doch auch in Deutschland, das den Vertrag 1973 ratifiziert hat, steigt die Zahl der Wohnungslosen stetig an: 2016 hatten laut Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe 860.000 Menschen keine eigene Wohnung, 52.000 mussten ohne jede Unterkunft auf der Straße leben.

Dabei birgt das Recht auf Wohnen weit mehr als nur den Anspruch auf ein Dach über dem Kopf. Das Menschenrecht fordert neben der Verfügbarkeit und dem Schutz des angemessenen Wohnraums einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität.

Es ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn die Jobcenter in Deutschland zu wenig für Mieten zahlen und Hartz-IV-Beziehende und ihre Familien kaum genug zum Leben haben. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn deutsche Kommunen ihre Immobilien höchstbietend verkaufen und deshalb kaum noch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen können. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn Menschen aufgrund steigender Mietpreise ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn Geflüchteten der Zugang zum Wohnungsmarkt lange verwehrt bleibt. Ebenso lassen Defizite und der Abbau der Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten kaum menschenwürdige Wohnqualität zu.

Trotz des völkerrechtlichen Schutzes und der Verankerung in mehreren deutschen Landesverfassungen bleibt das Menschenrecht auf Wohnen ohne nennenswerte rechtspraktische Bedeutung. Aus menschenrechtlicher Sicht ist der Staat aber verpflichtet, sich der Problematik ernsthaft anzunehmen.

Bei dem Ruf nach Veränderung geht es längst nicht mehr nur um die Frage nach Solidarität mit Betroffenen. Hier ist dringend ein Paradigmenwechsel notwendig. Weg von einer Politik, die Wohnen als Ware fördert und hin zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem und sozial verträglichem Wohnraum.

Die Verletzung des Rechts auf angemessenes Wohnen ist eine Menschenrechtsverletzung, die meist in Kombination mit weiteren Einschränkungen oder Menschenrechtsverletzungen, wie dem Recht auf Gesundheit, Sicherheit, körperliche Unversehrtheit oder Bildung auftritt.

Materialien zum Thema

Kampagnenmaterialien zum Thema Wohnen und weiteren Schwerpunkten können auf unserer Materialseite heruntergeladen werden.