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Paritätischer appelliert an die Mitglieder der Innenministerkonferenz: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

Pressemitteilung
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 12.06.2019

Anlässlich der vom Bundesinnenminister geplanten Ausweitung von Abschiebungen nach Afghanistan fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband einen sofortigen Abschiebestopp in dieses Land. Der Verband appelliert an die Mitglieder der in Kiel tagenden Innenministerkonferenz, den Plänen nicht zuzustimmen. Nach einer Beschlussvorlage, die im Rahmen der IMK beraten wird, sollen Abschiebungen zukünftig nicht mehr – wie bisher in den meisten Bundesländern der Fall – auf Straftäter, Gefährder und sog. Identitätstäuscher beschränkt werden, sondern grundsätzlich für alle Personengruppen, also selbst Familien und Kinder, möglich sein. Afghanistan sei nach wie vor kein sicheres Land, mahnt der Paritätische und fordert Bund und Länder auf, in der gegenwärtigen Situation komplett von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen.

„Die Forderung nach einer Ausweitung der Abschiebungen steht in fundamentalem Widerspruch zur Sicherheitslage in Afghanistan. Von sicheren Gebieten, in die eine Rückkehr gefahrlos möglich sei, kann keine Rede sein. Abschiebungen nach Afghanistan sind vor diesem Hintergrund inhuman und grob fahrlässig“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverband. Nach aktuellen Berichten der Vereinten Nationen wurden im Jahr 2018 mehr zivile Opfer gezählt als je zuvor – 3.804 Zivilisten starben im letzten Jahr, darunter 927 Kinder. Insbesondere in Kabul nahm die Zahl von Selbstmordattentaten und Anschlägen überproportional zu.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die aktuelle Tendenz, Abschiebungen sowie Abschiebungshaft massiv auszuweiten und fordert Bund und Länder dazu auf, stattdessen den Vorrang milderer Mittel zu wahren. Eine selbstbestimmte Rückkehr in Sicherheit und Würde müsse stets den Vorrang vor staatlichen Zwangsmaßnahmen haben – dies gelte nicht nur für Abschiebungen nach Afghanistan. Für Menschen aus Herkunftsländern, in denen Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung stehen, wie z.B. auch den Irak, Syrien und den Sudan, bedürfe es einer aufenthaltsrechtlichen Perspektive und bis dahin zumindest eines konsequenten Abschiebungsstopps.