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Dritte Option: Paritätischer kritisiert Regierungsentwurf als mutlos

Pressemitteilung
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 15.08.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur so genannten dritten Option als bereits jetzt veraltete Minimallösung. Zu begrüßen sei die Änderung der Geschlechtsoption von "Weiteres" auf den wertneutraleren Begriff "Divers", der auch von den betroffenen Personenkreisen, für die dieser Eintrag gelten soll, bevorzugt wird. Deutliche Kritik übt der Verband jedoch an der im Gesetz verankerten Pflicht zum Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung über "Varianten der Geschlechtsentwicklung".

Mit der medizinischen Nachweispflicht zum Geschlecht sind u.a. transgeschlechtliche Menschen weiterhin diskriminiert, kritisiert der Paritätische. Und auch von intergeschlechtlichen Menschen werde die medizinische Untersuchung zu Recht als Zumutung wahrgenommen. „Das Gesetz ist mutlos, da die Bundesregierung nach wie vor einer veralteten, vom Bundesverfassungsgericht jüngst zurückgewiesenen Überzeugung anhängt, wonach das körperliche Geschlecht ein adäquater Beleg für die geschlechtliche Identität eines Menschen sei. Das deutsche Recht muss endlich anerkennen, dass über die geschlechtliche Identität nur die Person selbst Auskunft geben kann. Geschlechtliche Identität ist eine höchstpersönliche Angelegenheit und steht unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, so Schneider. „Selbstbestimmung ist Menschenrecht. Und eine Registrierung von Geschlecht, solange sie für notwendig gehalten wird, muss auf Selbstbestimmung statt auf Fremdbestimmung basieren.“

Mehr Infos:

https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und-positionen/paritaetische-positionsbestimmung-zur-umsetzung-des-urteils-des-bundesverfassungsgerichts-zur-8222/
https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/mensch-du-hast-recht/menschenrechtsblog/geschlechtliche-selbstbestimmung-ist-ein-menschenrecht/