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Familiennachzug: Scharfe Kritik des Paritätischen an Beschluss des Bundeskabinetts

Pressemitteilung
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 09.05.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem „vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren, ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer Visa und Aufnahmeprogramme.