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Potenziale junger Geflüchteter besser fördern: Paritätischer Gesamtverband und DGB fordern Ausweitung der Ausbildungsduldung

Pressemitteilung
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Gemeinsame Erklärung vom 30.08.2018

Der Paritätische und der DGB rufen anlässlich des Ausbildungsbeginns 2018, wenn rund eine halbe Million junge Menschen in die duale Ausbildung einmünden, dazu auf, die Potenziale junger geflüchteter Menschen besser zu nutzen und ihnen durch die verstärkte Anwendung der 3+2 Regelung eine Berufsausbildung zu gewähren. Diese Regelung soll den Aufenthalt während und nach der Ausbildung ermöglichen.

Die bisherige Praxis der Ausländerbehörden verhindert allzu oft trotz der gesetzlichen Neuregelung die Erteilung der Ausbildungsduldung. Diese Vergeudung von Potenzial ist völlig unverständlich. Viel zu häufig erleben engagierte Arbeitgeber/-innen, dass trotz unterzeichnetem Ausbildungsvertrag und bereits begonnener Ausbildung Azubis abgeschoben werden.

Der Paritätische und der DGB fordern mehr Rechtssicherheit für junge geduldete Geflüchtete. Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages dürfen bis zum Beginn der Ausbildung (z.B. während einer Einstiegsqualifizierung als ausbildungsvorbereitende Maßnahme) und während der Dauer der Ausbildung keine aufenthaltsbeenden Maßnahmen eingeleitet werden. Das Motto muss heißen: Volle Kraft in Ausbildung! Dafür braucht es einen unmissverständlichen Auftrag an die Ausländerbehörden. Bevorstehende aufenthaltsbeendende Maßnahmen, die der Erteilung entgegenstehen, dürfen hingegen nur dann angenommen werden, wenn die faktische Vollstreckung der Abschiebung eingeleitet ist.

Asylsuchende und geduldete Auszubildende müssen zudem genau wie andere Azubis während der Ausbildung pädagogisch und finanziell unterstützt werden. Besonders wichtig für junge Geflüchtete ist eine flexible und individuelle Sprachförderung vor und auch während der Ausbildung. Ebenso wichtig ist es, bestehende Förderlücken zu schließen, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Der Paritätische und der DGB sind grundsätzlich der Auffassung, dass junge Geflüchtete, die eine Ausbildung machen, einen sicheren Aufenthalt außerhalb des Duldungssystems benötigen.


Download und weiterführende Informationen:

Arbeitshilfe „Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe“,
Paritätischer Gesamtverband

Handreichung „3+2 Regelung - Informationen und Handlungsempfehlungen“,
Deutscher Gewerkschaftsbund

Gemeinsame Erklärung Der Paritätische und DGB: Ausweitung der Ausbildungsduldung (PDF, 152 kB)