Zum Hauptinhalt springen
Arbeitshilfe: Bertreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen

Arbeitshilfe: Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen nach § 20 SGB VIII

Die Familienpflege gem. § 20 SGB VIII leistet einen sinnvollen und wichtigen Beitrag für Familien in Notsituationen sowie im Gefüge der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt.

Die vorliegende Arbeitshilfe möchte sowohl Eltern, als auch Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe über mögliche Leistungsansprüche informieren. Sie bemüht sich, einerseits richtig zu informieren, aber andererseits auch für Nicht-Jurist/-innen verständlich und lesbar zu bleiben