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Bundesteil

Der Paritätische Ausgabe 06/2018

Publikation

Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht

Last but not least befasst sich diese finale Ausgabe des Jahres 2018 mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein zentraler Gedanke der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Jeder hat das Recht frei, eigenverantwortlich und ohne die Einmischung von insbesondere staatlichen Akteuren, aber auch Privaten seine Lebensführung zu gestalten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderen Merkmalen.

Wir berichten in dieser Ausgabe von Menschen, die selbstbestimmt mit einer Behinderung oder als Trans-Person leben sowie von denen, die nicht selbstbestimmt leben konnten, weil sie im Gefängnis saßen. Außerdem schauen wir uns an, wie man selbstbestimmt wohnen kann.

Der Paritätische hat sich im September beim Alternativen Wohngipfel engagiert. Wir erzählen davon.

Im Verbandsteil gibt es eine Fotostrecke von der #Unteilbar-Demo, bei welcher der Paritätische umfassend beteiligt war und wir geben einen Überblick über die Arbeit des Paritätischen der letzten Wochen.