In Hessen basiert die neue Leistung auf einem gemeinsamen Modellvorhaben des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) mit dem Ziel, mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen zu schaffen. Um Arbeitgeber darin zu unterstützen, zahlt ihnen der LWV als Träger der Eingliederungshilfe in Hessen Lohnkostenzuschüsse. Auch Maßnahmen zur Ausstattung, Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz fallen in das neue Budget und werden, sofern notwendig, finanziert. Das können eine behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, die Beratung und Begleitung des behinderten Menschen durch einen Integrationsfachdienst, ein Jobcoaching oder eine Arbeitsassistenz sein.
Das Modellvorhaben von Sozialministerium und LWV ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren (2018 - 2022) ausgelegt. Bei den Leistungen handelt es sich um Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BfA) und des Integrationsamtes. Wie das Verfahren umzusetzen ist, wurde zwischen dem Ministerium und dem LWV in den vergangenen Wochen abgestimmt und in einer Vereinbarung festgeschrieben.
Quelle:
LWV Hessen
Demnach erfolgt ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes (AN-Brutto), jedoch höchstens 40 % der mtl. Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV), bei Vollzeitbeschäftigung können das im Jahr 2018 bis zu 1.218 € monatlich sein. Die Auszahlung erfolgt an den Arbeitgeber und der Erstbescheid soll i. d. R. für 3 Jahre erteilt werden. Desweiteren sind Leistungen für Job-Coaching, Arbeitsassistenz, die Schaffung von Arbeitsplätzen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, technische Arbeitshilfen möglich. Aber auch Prämien für Werkstattbesucher, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden, sind möglich. Bei der Förderung ist jedoch zu beachten, dass zwischen Inklusionsbetrieben und Betrieben, die dies nicht sind, unterschieden wird. Konkrete Informationen können der anliegenden Präsentation von Thomas Niermann und Jürgen Melchior vom LWV Hessen vom November 2017 entnommen werden.
Das Budget (Geld) für Arbeit, ein Heft in Leichter Sprache können Sie
hier downloaden.
Hier können Sie die Präsentation downloaden.
„Hessisches Budget für Arbeit! Aber wie?“ von Erster Beigeordneter Dr. Andreas Jürgens, LWV-Hessen