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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Ende 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Das Gesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die bereits seit 2009 für Deutschland verbindlich geltende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ versprochen. Diese Versprechen wurden jedoch nur ansatzweise erreicht. Das neue Gesetz bringt zwar in manchen Bereichen Verbesserungen mit sich, gleichzeitig schränkt es aber die Rechte von Menschen mit Behinderung ein und erfüllt die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach Auffassung des Paritätischen nur in Ansätzen. Der Paritätische fordert daher von der nächsten Bundesregierung, Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne der Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend weiterzuentwickeln.

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