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Schwerpunkt

Migration

Eine Reisetasche steht auf einer Straße.
Jed Owen/Unsplash
Im Paritätischen engagieren sich rund 500 Mitgliedsorganisationen mit spezifischen Angeboten für sie. Darunter befinden sich auch mehr als 150 Migrantenorganisationen. Der Paritätische ist an der Umsetzung mehrerer Bundesprogramme z.B. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), Frauenkurse und gemeinwesenorientierte Projekte zur Integration, beteiligt. Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen und Aktivitäten finden Sie auf dieser Seite.

Auch wenn die Einsicht teilweise lang gedauert hat, ist mittlerweile unumstritten, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Es gilt die damit verbundenen vielfältigen Chancen und Herausforderungen, die das gemeinsame Zusammenleben mit sich bringt, anzunehmen und diese mit einer Grundhaltung von Anerkennung und Wertschätzung der Diversität hierzulande auszugestalten.  

Der Paritätische Gesamtverband setzt  sich für eine vielfältige Gesellschaft ein, bei der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, politische Überzeugung, Alter oder Geschlecht gleiche Rechte genießen.  Wir setzen durch unsere Mitgliedorganisationen drei Bundesprogramme um, bei denen die Einwanderungsgesellschaft, durch Beratung, Begegnung und punktuelle Unterstützung Tag für Tag mitgestaltet wird.

Wir setzen einen Schwerpunkt in der Arbeit mit Migrantenorganisationen und  kooperieren  in verschiedenen Bereichen. Um ihnen eine eigenständige Stimme im Verband zu geben, fördert der Paritätische die Arbeit des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen.

Mit Hilfe unserer unterschiedliche Publikationen, Stellungnahmen und Fachinformationen leisten wir einen Beitrag für die politische und fachliche Auseinandersetzung mit den  Themen Migration und Integration und engagieren uns für gleichberechtigte Teilhabe ein. 

Aktuelles

Europa-Wahl

Am 9. Juni ist die Europa-Wahl. Der Paritätische Gesamtverband hat ein Positions-Papier für die Europa-Wahl geschrieben. Das hat der Paritätische… weiterlesen

Paritätischer gegen Bezahlkarte für Geflüchtete

Der Verband begrüßt die Anmerkungen der Grünen weiterlesen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Begrenzte Spurwechselmöglichkeiten bei Rücknahme des Asylantrags

Erste Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind bereits seit 18. November 2023 rechtskräftig. Zum 1. März 2024 ist nun ein weiterer, von… weiterlesen

Publikationen

Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in… weiterlesen


Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis

Bereits im November 2021 wurde mit dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts angekündigt. Dieses sollte… weiterlesen


Mobilität für Drittstaatsangehörige in Europa: Die „kleine Freizügigkeit“ mit § 38a AufenthG

Die Mobilität von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU spielt in der Beratungspraxis der MBE eine zunehmend wichtige Rolle, denn nicht nur… weiterlesen

EU-Freizügigkeit - Aufenthalts- und Sozialrechte von EU-Bürger*Innen in Deutschland

Aufgrund der Unionsbürgerschaft haben EU-Bürger*innen grundsätzlich das Recht, sich in jedem anderen EU-Staat, auch in Deutschland, dauerhaft niederzulassen. Die aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen für diese Gruppe sind jedoch höchst komplex. Das hat unter anderen zu Folge, dass die EU-Bürger*innen, die nach Deutschland zeihen wollen oder bereits dort leben, oft nicht ausreichend über ihre Aufenthalts- und Sozialrechte informiert sind.

Der Paritätische hat das Thema der EU-Zuwanderung aufgegriffen, unterstützt die Beratungspraxis vor Ort mit Arbeitshilfen und bringt sich in die politischen Debatten zu dem Thema ein.

Die vorliegenden Videos und Textmaterialien haben das Ziel, über die komplexe Gesetzeslage in einfacher Form zu informieren, um die EU-Bürger*innen bei der  Wahrnehmung ihrer Freizügigkeit- und Sozialrechte für zu unterstützen.

Die Videos richten sich sowohl an die in Deutschland lebende EU-Bürger*innen, als auch an die Beratungsstellen, die mit den Anliegen rund um die EU-Freizügigkeit konfrontiert werden: in dem Fall sollen die Kurzfilme die Beratungsarbeit unterstützen und können auch Beratenden Erstorientierung bieten.

Die Videos sind mit Untertitel in 10 verschiedenen EU-Sprachen versehen. Der Text zum Video in allen diesen Sprachen kann zusätzlich als Datei heruntergeladen werden in:

Bulgarisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Ungarisch.

 

Das Video „EU-Freizügigkeit“ behandelt die verschiedene Freizügigkeitsrechte und ihre Auswirkung auf die Ansprüche auf Sozialleistungen:

https://www.youtube.com/watch?v=Ns7gCjO0fH4

In dem Video „EU-Freizügigkeit bei Familienangehörigen“ geht es um aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Familienangehörigen, die zu den in Deutschland lebenden EU-Bürger*innen nachziehen – darunter auch um Drittstaatsangehörige.

https://www.youtube.com/watch?v=kWGvMyBzmBk

Themen

Einbürgerungsrecht und Praxis verbessern

Die Möglichkeit, sich an den Wahlen auf Bundes- und Landesebene zu beteiligen, ist eine zentrale Voraussetzung für die politische Teilhabe aller Menschen in Deutschland. Dennoch sind aufgrund der restriktiven Einbürgerungspolitik zahlreiche Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, von den Wahlen ausgeschlossen. Im Jahr 2019 wurden nur 129.000 Personen eingebürgert, das entsprach lediglich 2,5 Prozent des Einbürgerungspotenzials. Die Gründe für die geringen Einbürgerungszahlen sind vielfältig und liegen sowohl in dem restriktiven Einbürgerungsrecht, unzureichender Beratung und Information, langen Bearbeitungszeiten oder hohen Gebühren. Der Paritätische fordert daher Änderungen im Einbürgerungsrecht – vor allem die Hinnahme der Mehrstaatigkeit als Regel, Absenkung der Anforderungen an Deutschkenntnisse, Ausweitung der Regelungen zur Einbürgerung bei Geburt in Deutschland, stärkere Anerkennung von Integrationsleistungen, Ausrichtung der Gebühren an den finanziellen Möglichkeiten der Einbürgerungswilligen, Verkürzung der Bearbeitungszeiten durch bessere Ausstattung der Einbürgerungsbehörden und Erweiterung der Informationsmöglichkeiten (Einbürgerungskampagnen) unter Einbeziehung von Migrantenorganisationen.

Leistungsausschlüsse für EU-Bürger*innen streichen

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eine der zentralen Säu-len der Europäischen Union und politisch gewollt. 2019 sind knapp 600.000 EU-Bürger*innen nach Deutschland zugewandert etwa 40 Prozent aller Zuzüge nach Deutschland. EU-Bürger*innen verfügen über ein Auf-enthaltsrecht für die Zeit der Arbeitssuche, sind aber in dieser Zeit von den existenzsichernden Leistungen aus-geschlossen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II sowie § 23 Abs. 3 SGB XII). Dieser Ausschluss ist aus Sicht des Paritätischen in mehrfacher Hinsicht problematisch: Er erschwert die Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt und den Zu-gang zur Sprachförderung, kann zu Wohnungslosigkeit und zum fehlenden Krankenversicherungsschutz führen und steigert die Anfälligkeit für prekäre, ausbeuterische oder/ und illegale Arbeitsverhältnisse. Der Paritätische fordert, existenzsichernde Leistungen nach dem SGB IIfür die Zeit der Arbeitssuche zu gewähren, um die sprachliche und berufliche Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürger*innen zu fördern und damit die Potentiale der EU-Freizügigkeit stärker auszuschöpfen

Zugangsbarrieren zu Integrationskursen abbauen

Für viele Zuwanderungsgruppen besteht nur ein eingeschränkter Anspruch auf Teilnahme an einem bundes-geförderten Integrationskurs. Um Zugewanderten von Anfang an gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollte der Zugang zu den Integrationskursen für alle neu zugewanderten Personen von Anfang an unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Bleibeperspektivemöglich sein. Für die Sicherstellung des Zugangs soll § 44 Abs. 1 AufenthG erweitert sowie Abs. 4 eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Entsprechende Änderungen müssen in der Integrationskursverordnung vorgenom-men werden. Insbesondere für EU-Bürger*innen beste-hen zudem Hürden durch Kostenbeiträge. In § 9 Abs. 2 Satz 2 IntV kann das Bundesamt allerdings Teilnahme-berechtigte auf Antrag von der Kostenbeitragspflicht befreien. Für Geringverdienende ist hier eine Härtefallregelung einzuführen, die sich an der Pfändungsgrenze orientiert um hochwertige Kursangebote sicher zu stellen und Lehrkäfte fest anstellen zu können, benötigen die Träger mehr Planungssicherheit und eine bessere Finanzierung. Lösungen sieht der Paritätische in der Ausweitung der Garantievergütung bzw. einer kursbezogenen Abrechnung, gepaart mit einer Senkung der Mindestteilnehmer*innenzahl in allen Kursarten sowie die Erhöhung des Kostenerstattungssatze.

Anspruch auf Sprachmittlung schaffen

Sprachliche Verständigung ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen und somit für gesellschaftliche Teilhabe. Für viele in Deutschland lebende Eingewanderte stellen jedoch Sprachbarrieren eine Hürde bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte dar. In der im Sommer 2020 in den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführten Umfrage berichteten 42 Prozent der Befragten von Fällen, bei denen die Entgegennahme von SGB II- Anträgen von Jobcenter mit Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse verweigert wurde. Fallbeispiele Pa-ritätischer Mitgliedsorganisationen verdeutlichen zudem die fatalen Folgen der fehlenden Sprachmittlung im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Die Sozialgesetzbücher beinhalten keine Regelungen zur sprachlichen Verständigung mit nicht deutschkundigen Leistungsberechtigten. Es bestehen zwar viele lokale Lösungen und Initiativen, finanziert durch Projekte, Kommunen oder Bundesländer. Um die sprachliche Verständigung durch eine adäquate Sprachmittlung flächendeckend zu sichern, ist es notwendig, einen recht-lichen Anspruch auf Sprachmittlung festzuschreiben. Er ist vergleichbar zur Regelung für Personen mit einer Hör- oder Sprechbehinderung im SGB I und SGB X zu regeln.