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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Arbeitsleben: rehapro

In den Modellvorhaben (§ 11 SGB IX) werden ab 2018 innovative Maßnahmen und neue Kooperationsformen zwischen den Rehabilitationsträgern entwickelt. Ziel der Maßnahmen ist der Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Hierfür werden vom Bund bis zu 200 Mill. Euro jährlich für 5 Jahre zur Verfügung gestellt.

Januar 2020  6. Newsletter und rehapro intern
Der 6. Newsletter und rehapro intern vom 24. Januar 2020  befassen sich  u.a. mit dem Stand des ersten Förderaufrufs und den Projektdarstellungen im Internet. Des Weiteren wird auf aktuelle Veranstaltungen hingewiesen.

6. Newsletter

rehapro intern

Oktober 2019 rehapro intern
Die Mitteilung zu „rehapro intern“ vom 17. Oktober 2019 richtet sich an die Zuwendungsempfänger*innen des Förderprogramms.  Darin wird u.a folgendes thematisiert:

  • Kick-off-Veranstaltungen,
  • ein Login-Bereich, der ausschließlich für die Zuwendungsempfänger gedacht ist,
  • die Vorstellung der Modellprojekte auf der rehapro-Homepage,
  • vorgegebene Tools für die Außendarstellung,
  • eine Arbeitshilfe zum Datenschutz und
  • Hinweise zum Bewilligungsprozess.

Die Information "rehapro intern" können Sie hier downloaden.

September 2019
Der  5. Newsletter des Bundesprogramms „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ zur Information zum zweiten Förderaufruf. Demnach sollen:

  • das  Antragsverfahren hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht werden.
  • der bereits in der Förderrichtlinie angelegte Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ im zweiten Förderaufruf stärker betont werden.
  • der zweite Förderaufruf den zusätzlichen Erkenntnisgewinn besonders hervorheben, damit die Modellprojekte stärker auf überprüfbare Ziele und Ergebnisse hin ausgerichtet werden.

Allerdings soll sich die inhaltliche Ausrichtung und die organisatorischen Rahmenbedingungen für den zweiten Förderaufruf nicht grundsätzlich ändern. Die Veröffentlichung des zweiten Förderaufrufs soll im Herbst 2019 erfolgen.
Newsletter hier downloaden

Juli 2019
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Fachstelle rehapro haben den 4. Newsletter zum ersten Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ veröffentlicht. Darin wird u.a. über die Zweite Sitzung des Lenkungsausschusses berichtet und auf die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur Arbeit der Integrationsfachdienste vom Juni 2016 hingewiesen. Demnach beginnt die Fachstelle rehapro mit der Vorbereitung des zweiten Förderaufrufs, der im zweiten Halbjahr 2019 erfolgen soll.

4. Newsletter
Empfehlungen der BAR zur Arbeit der Integrationsämter

April 2019 - Förderentscheidungen und Ankündigung für den zweiten Förderaufruf
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Fachstelle rehapro haben mit dem 3. Newsletter über die Förderentscheidung zum ersten Förderaufruf informiert. Demnach hat das BMAS am 28. März 2019 entschieden, im Rahmen des ersten Förderaufrufs 61 Modellprojekte von insgesamt 97 beantragten Projekten zu fördern. Es sollen alle 28 beantragten Projekte aus dem SGB VI-Bereich gefördert werden, sowie 33 Projekte aus dem SGB II-Bereich. 36 beantragte Modellprojekte aus dem SGB II-Bereich sind nicht zur Förderung vorgesehen. Derzeit findet die vertiefte zuwendungsrechtliche Prüfung der Anträge durch die Fachstelle rehapro und dem Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund statt. Im Anschluss sollen die rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide von der Fachstelle rehapro sukzessive versendet werden, daher liegt noch keine Gesamtübersicht der zu  fördernden Modellprojekte vor.
Im Newsletter wird auch angekündigt, dass ein zweiter Förderaufruf für den Sommer 2019 vorgesehen ist.
Der Newsletter können Sie hier downloaden.

November 2018

Insgesamt sind 140 Projektskizzen bei der Fachstelle rehapro eingegangen, davon 104 aus dem SGB II-Bereich, 30 aus dem SGB VI-Bereich und 6 rechtskreisübergreifende Projektskizzen. Die Fachstelle rehapro hat bis zum 18. Oktober 2018 allen Antragstellern eine Rückmeldung zu ihrer Projektskizze übersandt. Ab Erhalt der Rückmeldung haben diese zwei Monate Zeit, einen Antrag einzureichen. Die Förderanträge werden demnach bis zum 18. Dezember 2018 eingehen. Nach Eingang aller Förderanträge werden diese für den Rechtskreis SGB II von der Fachstelle rehapro und für den Rechtskreis SGB VI durch die DRV Bund geprüft und eine Gesamtempfehlung an den Beirat rehapro und das BMAS übermitteln. Der Beirat rehapro gibt ebenfalls eine eigenständige Empfehlung ab. Das BMAS entscheidet unter Berücksichtigung der Gesamtempfehlung der Fachstelle rehapro und der Empfehlung des Beirats rehapro im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens über die Förderung der beantragten Modellprojekte. Erst danach kann die Fachstelle rehapro die entsprechenden Zuwendungsbescheide erstellen.

Die Beiratssitzung zur Bewertung und Erstellung der Beiratsempfehlung soll im März 2019 stattfinden. Die Modellprojekte, die im Rahmen des ersten Förderaufrufs nicht zur Förderung zugelassen werden, können sich in den weiteren Förderaufrufen erneut bewerben.

Zeitplan

  • bis 18. Dezember 2018: Eingang der Förderanträge
  • Dezember - Februar 2019: Prüfung und Bewertung der Förderanträge, Erstellung der Gesamtempfehlung der Fachstelle rehapro und der DRV Bund
  • März 2019: Sitzung des Beirats rehapro zur Bewertung der Modellprojekte und Empfehlung des Beirats
  • April 2019: Entscheidung des BMAS über die Förderung der Modellprojekte
  • ab April 2019: sukzessive Versendung der Zuwendungsbescheide
  • Sommer 2019: Zweiter Förderaufruf

Quelle: Newsletter des BMAS/rehapro zum ersten Förderaufruf

Mai 2018
Die Förderrichtlinie wurde im Mai 2018 veröffentlicht. Antragsteller können die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Rentenversicherung sein. In der ersten Antragsphase soll es möglich sein, bis März 2018 Anträge zu stellen. Der Beginn der Maßnahmen wird voraussichtlich Juni/Juli 2018 sein, weil auf Grund der Bundestagswahlen mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen sei. Weitere Förderwellen sind für die Jahre 2019 und 2020 geplant. Als mögliche Ansätze für Modellvorhaben wurden Themen wie Kooperation, das Erkennen und Feststellen von Bedarfen und neue Wege der Leistungserbringung benannt, wobei auch Projekte möglich sein sollen, die nicht konkret mit - sondern für die Zielgruppen aktiv sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) wurde eine unabhängige Fachstelle rehapro eingerichtet, die die administrative und zuwendungsrechtliche Bearbeitung übernimmt. Für die fachliche Bewertung wird hier auf Expertise aus dem SGB II- und SGB VI-Bereich zurückgegriffen. Die DRV KBS bündelt die formale zuwendungsrechtliche und die fachliche Prüfung in einer Gesamtbewertung, die einem Beirat vorgelegt wird. Dieser soll auf dieser Grundlage eine Empfehlung für das BMAS aussprechen. Die Förderentscheidung selbst wird beim BMAS liegen.
Weitere Informationen zur Fachstelle erhalten Sie hier.

November 2017
Im November 2017 wurden erste fachliche Eckpunkte für eine Förderung vorgestellt. 

Oktober 2017
Zur Unterstützung des Prozesses wurden von September bis Oktober 2017 vier regionale Werkstattgespräche durchgeführt, um eine Plattform des fachlichen Austausches und zur Ideenentwicklung für mögliche Modellvorhaben zu schaffen. Die Ergebnisse aus den einzelnen Werkstattgesprächen rehapro können über folgenden Link eingesehen werden.

Antragsteller können die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Rentenversicherung sein. In der ersten Antragsphase soll es möglich sein, bis März 2018 Anträge zu stellen. Der Beginn der Maßnahmen wird voraussichtlich Juni/Juli 2018 sein, weil auf Grund der Bundestagswahlen mit einer vorläufigen Haushaltsführung zu rechnen sei. Weitere Förderwellen sind für die Jahre 2019 und 2020 geplant. Als mögliche Ansätze für Modellvorhaben wurden Themen wie Kooperation, das Erkennen und Feststellen von Bedarfen und neue Wege der Leistungserbringung benannt, wobei auch Projekte möglich sein sollen, die nicht konkret mit - sondern für die Zielgruppen aktiv sind.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) wurde eine unabhängige Fachstelle rehapro eingerichtet, die die administrative und zuwendungsrechtliche Bearbeitung übernimmt. Für die fachliche Bewertung wird hier auf Expertise aus dem SGB II- und SGB VI-Bereich zurückgegriffen. Die DRV KBS bündelt die formale zuwendungsrechtliche und die fachliche Prüfung in einer Gesamtbewertung, die einem Beirat vorgelegt wird. Dieser soll auf dieser Grundlage eine Empfehlung für das BMAS aussprechen. Die Förderentscheidung selbst wird beim BMAS liegen.

Weitere Informationen zur Fachstelle erhalten Sie hier.

Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ zur Umsetzung von § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wurde am 4. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Die Förderrichtlinie wurde im Juni angepasst. Die Änderungsbekanntmachung finden Sie hier.

Ergänzend zur Förderrichtlinie wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die viele Fragen rund um das Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" aufgreift.

Die Arbeitshilfe finden Sie hier.

Mit rehapro sollen innovative und vielfältige Handlungsansätze ermöglicht und gefördert werden. Das Bundesministerium hat nach der Beiratssitzung am 08.12.207 die aktuelle Fassung  der Eckpunkte für die Förderung von Modellvorhaben gem. § 11 SGB IX mit Stand 11.12.2017 veröffentlicht.  
Mit der künftigen Förderung sollen laut BMAS imTeilhabebeirat nach SGB IX am 28.11.2017 auch Spielräume eröffnet werden.
Denkbar sind  z. B. folgende Aktivitäten:

  • Erprobung eines trägerübergreifenden Fallmanagements
  • Stärkere Vernetzung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation
  • Spezifische Angebote für psychisch kranke Menschen und Suchtkranke
  • Coaching durch freiberufliche Experten, gesundheitliche Aufklärung, Ernährungsberatung.

Konkrete Vorhaben können, so das BMAS, "aber nur gemeinsam mit den Fachleuten der Leistungsträger und Leistungserbringer sowie den Betroffenen erarbeitet werden."
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie soll Ende März/Anfang April 2018 erfolgen. Damit verschiebt sich auch der Start für die Projekte. Diese können frühestens im September/Oktober 2018 beginnen. Denn erst nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie können Jobcenter und Rentenversicherungsträger Förderanträge für Modellvorhaben zur fachlichen und inhaltlichen Prüfung einreichen, die vor der Bewilligung noch vom Beirat bewertet werden sollen.

Hier können Sie die Eckpunkte der Förderung downloaden.

 

Für den gesamten Zeitraum wurde ein Beirat eingerichtet, der die wesentlichen verantwortlichen Akteure auf Bundesebene in Fragen der Entwicklung und Umsetzung der Modellvorhaben unterstützt. Er umfasst 20 stimmberechtigte Mitglieder, wobei die BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine/-n Vertreter/-in und die Betroffenenverbände fünf Vertreter/-innen benennen konnten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden jeweils ohne Stimmrecht im Beirat vertreten sein.

Zu den Aufgaben des Beirates gehören:

  • die Begleitung der Entwicklungsphase sowie der Erarbeitung des Förderrahmens,
  • das Aussprechen von Empfehlungen gegenüber dem BMAS zu möglichen Modellvorhaben,
  • die Begleitung und Bewertung der Gesamtevaluation.

Der Beirat wird voraussichtlich zweimal im Jahr und nach Bedarf tagen. Die konstituierende Sitzung des Beirates hat im September 2017 stattgefunden.