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Kampagne

Mensch du hast Recht

Kampagne zum 70. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte

RECHT AUF SELBSTBESTIMMUNG

Das Recht auf Selbstbestimmung ist einer der zentralen Kerngedanken in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jedem Menschen kommt das Recht zu, sein Leben selbstbestimmt zu leben, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung anderer Menschen oder des Staates zu gestalten – soweit nicht die Rechte anderer oder die anerkannten Regeln der Gemeinschaft verletzt werden. In Deutschland wird das Recht auf Selbstbestimmung vor allem durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist dabei mehr als nur die bloße Abwesenheit von äußeren Beschränkungen oder Bevormundung. Echte Wahlfreiheit braucht Alternativen. Damit die volle und freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist, bedarf es sozialer Sicherheit, Bildung, manchmal auch Unterstützung. Nur wer sein Leben selbstbestimmt führen kann, kann sich selbst in die Lage versetzen, Wertschätzung und Toleranz gegenüber anderen Lebensformen und –entwürfen auszuüben.

Vielerorts werden die Menschenrechte von Personen missachtet, die den sexuellen Normen nicht entsprechen. Menschen werden an der Wahl und ungestörten Ausübung ihrer Religion oder Weltanschauung gehindert. Zwangsheiraten und Genitalverstümmelungen sind in vielen Gesellschaften gängige Praxis. Über einen Schwangerschaftsabbruch oder aktive Sterbehilfe selbst zu entscheiden, wird immer wieder unter Vorbehalte gestellt. Und auch die Rechte von Kindern als selbstbestimmte Individuen werden nicht selten übergangen.

In der Praxis der sozialen Arbeit kommt dem Recht auf individuelle Selbstbestimmung eine zentrale Bedeutung zu. Es sind gerade die Menschen, für die soziale Arbeit da ist, deren Selbstbestimmung häufig in Frage gestellt wird, wenn individuelle Bedürfnisse hinter der jeweiligen Beeinträchtigung oder dem Hilfebedarf zurückstehen müssen. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gerade von besonders hilfebedürftigen Personen, seien es Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Schutzsuchende oder von Diskriminierung betroffene Menschen, muss zur Geltung gebracht werden, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu gewährleisten. Dieser Grundsatz wird gerade in Zeiten umso wichtiger, in denen die Stimmen lauter werden, das Rad zurückzudrehen und Menschen aufgrund dieser Merkmale bewusst auszuschließen.

Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn in Deutschland Menschen mit Behinderung in Abhängigkeit von Pfleger/-innen nicht über ihre sexuellen Praktiken bestimmen können. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn Menschen im Alter nicht mehr frei über die Gestaltung ihres Lebens entscheiden dürfen. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn Kinder aus Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, bewusst herausgehalten werden. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn intersexuelle Menschen zwangsweise einem Geschlecht zugeordnet werden. Es ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, wenn psychisch erkrankte Menschen nicht in die Entscheidung über medizinische Maßnahmen, die ihre Gesundheit betreffen, einbezogen werden.

Es muss wesentliche Aufgabe aller Staaten und ihrer gesellschaftlichen Institutionen sein, alle Menschen darin zu bestärken, selbstbestimmt zu leben, sie in ihren Entscheidungen zu unterstützen und zu schützen.

Materialien zum Thema

Kampagnenmaterialien zum Thema Selbstbestimmung und weiteren Schwerpunkten können auf unserer Materialseite heruntergeladen werden.