Nach dem die EU-Kommission bereits am 19. April 2022 die Partnerschaftsvereinbarung mit Deutschland genehmigt hat, folgt jetzt das lange erwartete ESF Plus-Bundesprogramm (ehemals Operationelles Programm). Damit gibt es nunmehr offiziell grünes Licht für den Start der ESF Plus-Einzelprogramme der Bundesministerien. Schrittweise werden die Programmrichtlinien im Bundesanzeiger und auf der ESF Plus-Homepage: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Aufrufe/inhalt.html veröffentlicht.
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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" am 27. April 2022 veröffentlicht. Die Umsetzung der Richtlinie steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Bundesprogramms für den ESF Plus in der Förderperiode 2021–2027.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt und fördert mit dem ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" Elternbegleitung vor Ort.
Das ESF Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" unterstützt gezielt Familien, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder Hilfe brauchen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau von Netzwerkstrukturen für Familien in besonderen Lebenslagen, wie beispielsweise Familien mit Fluchterfahrung.
Vor Ort vernetzen die Elternbegleiter*innen Familien mit Bildungsinstitutionen und setzen niedrigschwellige Beratungs- und Bildungsangebote um.
Das Programm fokussiert darauf, die Zusammenarbeit der Elternbegleitung mit Grundschulen zu erweitern.
Das Bundesfamilienministerium plant rund 68 Projekte bundesweit zu fördern. Die ausgewählten Standorte sollen im Juni 2022 mit der Umsetzung ihrer Projektideen starten. Ab Anfang Mai 2022 läuft das An ...
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 25. April 2022 die Förderrichtlinie für das ESF-Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" veröffentlicht.
Damit können ab sofort bis zum 30. Mai 2022 Interessenbekundungen für das "WIR-Programm" über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de) eingereicht werden. Ausgewählte Projektträger werden dann zur Abgabe eines förmlichen Antrags aufgefordert. Es wird angestrebt, dass die neuen Projekte zum 1. Oktober 2022 starten.
Individuell sollen Geflüchtete ab 15 Jahren (mit Aufenthaltserlaubnis, -gestattung oder Duldung) gezielt und auch längerfristig bei der dauerhaften Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ber ...
Heute (25. April 2022) hat das BMAS die Förderrichtlinie für das Programm "EhAP Plus - Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" veröffentlicht und damit das Interessenbekundungsverfahren eröffnet. Interessenbekundungen sind über das Antragsportal Z-EU-S bis zum 25. Mai 2022 möglich. Die ersten Projekte sollen ab dem 1. Oktober 2022 starten.
Bereits morgen (26. April 2022) findet eine Informationsveranstaltung statt.
Das EhAP Plus Programm ist das Nachfolgeprogramm des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP). In der neuen EU-Förderperiode von 2021 bis 2027 stehen nunmehr ca. 21 ...
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können ab heute Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
Wirtschaftlich am Markt tätige gemeinnützige Unternehmen sind hierbei grundsätzlich eingeschlossen; es gilt aber die einzelnen Voraussetzungen zu beachten. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über ...
Die Aktion Mensch hat ein neues Aktions-Förderangebot "Ukrainekrieg: Hilfe für geflüchtete Menschen" beschlossen, das gemeinnützigen Trägern die Beantragung von Projekten zur Unterstützung von Menschen, die aus dem Kriegsgebiet in Osteuropa fliehen, ermöglicht.
Die Aktion Mensch möchte Menschen, die aus dem Kriegsgebiet in Osteuropa fliehen, ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und ihnen in Deutschland schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten ermögliche ...
Noch bis zum 31.12.2023 gelten die aktuellen Fassungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAWI De-minimis-VO). Mit der Stellungnahme möchte die BAGFW frühzeitig und konstruktiv zum Novellierungsprozess beitragen. Die Forderungen der BAGFW werden durch konkrete Änderungsvorschläge an den Verordnungstexten dargestellt.
Die Freie Wohlfahrtspflege in Deutschland agiert in einem Spannungsverhältnis zwischen der subsidiären Erbringung sozialer Dienstleistungen im deutschen Sozialstaatsmodell und der Anwendung des europä ...
Ein neues ESF Plus-Bundesprogramm will Familien in besonderen Lebenslagen bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder bis zum Grundschulalter unterstützen. Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen können bis zum 17. Januar 2022 ihr Interesse für ein Modellprojekt bekunden.
Mit dem ESF Plus-Bundesprogramm möchte das Bundesfamilienministerium gezielt Familien unterstützen, die bei der Erziehung und Bildung ihrer Kinder Hilfe brauchen. Außerdem sollen die Strukturen der Elternbegleitung vor Ort gestärkt werden. Nach Abschluss der Interessenbekundung wird das Bundesfamilienministerium passende Konzepte auswählen.
Die ausgewählten Projekte im ESF Plus-Bundesprogramm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" können anschließend Anträge für eine finanzielle Förderung stellen. Personal- und Sachkoste ...
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Sie unterstützt alle von der Pandemie betroffenen Unternehmen einschließlich gemeinnütziger Organisationen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent.
Grundlegende Antragsvoraussetzungen und förderfähigen Kostenposititionen bleiben weitgehend unverändert. Allerdings haben sich Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium darauf geeinigt, erweitert ...
Für eine Förderung durch die Aktion Mensch, die Aktion Mensch Stiftung und die Stiftung Deutsches Hilfswerk müssen die Satzungen/Gesellschaftsverträge des Antragsstellers besondere Bedingungen zu §181 BGB erfüllen. Der §181 BGB verbietet sogenannte Insichgeschäfte, Vereinssatzungen und Gesellschafterverträge können jedoch auch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. Eine generelle Erlaubnis von Insichgeschäften führt zum Ausschluss der Förderung durch die zuvor aufgeführten Soziallotterien, allgemein gehaltene Sprachregelungen werden bei der Eintragung in das Handelsregister zunehmend abgelehnt.
Für eine Förderung durch die Aktion Mensch, die Aktion Mensch Stiftung (AM) sowie die Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) müssen die Satzungen/Gesellschaftsverträge des Antragsstellers besondere Beding ...