In der Reihe Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit erscheint nun die Ausgabe 1/2022 unter dem Titel: "Vergaberecht in der Praxis sozialer Arbeit". Die enthaltenen Beiträge beleuchten verschiedene Aspekte des Themas aus verschiedenen Perspektiven: aus Sicht der Gerichte, der Kommunen, der Leistungserbringer und der Nutzer*innen. Es wird hinterfragt, wo Vergaberecht die Ziele sozialer Arbeit befördert und behindert, wo es welche Alternativen zur Anwendung des Vergaberechts gibt und wie Vergabeverfahren sozial verträglicher ausgestaltet werden können, als es im Moment der Fall ist. Für Teilnehmende von Fachtagungen o.Ä. kann ein Kontingent von Exemplaren zum Sonderpreis zur Verfügung gestellt werden. Die Übrigen Details zur Bestellung entnehmen Sie bitte dem anliegenden Flyer.
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Der GKV-Spitzenverband hat am 28. Januar 2022 die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) genehmigten Richtlinien nach § 72 Absatz 3c SGB XI veröffentlicht (Zulassungsrichtlinie, im Folgenden: ZURL).
Die Zulassungs-RL wurde am gleichen Tag wirksam und konkretisiert die Verfahrens- und Prüfgrundsätze zur Einhaltung der Vorgaben für Versorgungsverträge nach § 72 Absätze 3a und 3b SGB XI. Die ZURL ist zusammen mit der Pflegevergütungsrichtlinie nach § 82c Absatz 4 SGB XI (im Folgenden: PVRL) zu lesen, zu der eine gesonderte Fachinformation erstellt wird.
Pflegeeinrichtungen, die von § 72 Abs. 3a und 3b SGB XI betroffen sind, bleibt die gründliche Lektüre der Richtlinien, die deutlich umfangreicher als der schon vor Monaten kursierende Entwurf ausgefallen sind, nicht erspart. Viele Fragen, die sich zuletzt noch gestellt haben, finden sich nun beantwortet. Darüber hinaus ergeben sich derzeit vor allem noch die nachfolgenden Anmerkungen zu den einzelnen Regelungen.
1. Geltungsbereich Über den RL-Entwurf hinaus wird in § 1 (3) ZURL nun klargestellt, dass „in den Geltungsbereich [der RL …] alle eine Zulassung nach § 72 SGB XI anstrebenden bzw. bereits zugelassenen ...
Der GKV-Spitzenverband hat am 28. Januar 2022 die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) genehmigten Richtlinien zu § 82c Abs. 4 SGB XI veröffentlicht (Pflegevergütungsichtlinie, im Folgenden: PVRL; vgl. Anlage; auch abrufbar unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp). Die PVRL regelt das Verfahren nach § 82c Abs. 1 bis 3 und 5 SGB XI, insbesondere was bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Vergütungsvereinbarungen nach §§ 85 und 89 SGB XI zu beachten ist.
Den betroffenen Pflegeeinrichtungen und Pflegesatzverhandlern bleibt die gründliche Lektüre der PVRL nicht erspart. Die PVRL ist zusammen mit der am gleichen Tag veröffentlichten Zulassungsrichtlinie nach § 72 Abs. 3c SGB XI (im Folgenden: ZURL) zu lesen, zu der eine gesonderte Fachinformation erstellt wird.
Gleichwohl soll nachfolgend eine erste Zusammenfassung und Bewertung der PVRL erfolgen.
Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Entlohnung ab dem 1. September 2022 ist in § 6 PVRL geregelt. Tarif- oder AVR-gebundene Einrichtungen zahlen Gehälter nach AVR oder Tarif Insofern enthält § ...
Am 1. Mai 2022 tritt die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 5. PflegeArbbV) in Kraft. Sie war am 26. April im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Verordnung gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpfle ...
Das Bundesministerium der Finanzen hat in Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.3.2021 (VIII R 37/ 19) am 31.8.2021 ein neues Schreiben zur einkommensrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen veröffentlicht.
Damit gilt für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, für die Heimerziehung/ Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ...
Im Verhandlungstermin am 17. Juni 2021 erkannte das Bundessozialgericht (BSG) zum Aktenzeichen B 3 P 5/19 R auf Leistungsansprüche gegen die Pflegekasse, weil ein Krankenhaus einen Patienten im Rahmen des Entlassmanagements nicht auf den etwaigen Eintritt der Pflegebedürftigkeit und daraus folgende Ansprüche auf Pflegegeld hingewiesen hatte. Nachfolgend wird die Entscheidung kurz dargestellt. Ferner wird auf die Fragen eingegangen, ob die Entscheidung auf Verletzung von Beratungspflichten durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegedienste übertragen werden kann und ob sie Rückschlüsse auf die Haftung der Leistungserbringer zulässt.
Inhalt der Entscheidung Die Entscheidung des BSG kann wie folgt zusammengefasst werden: Ein Leistungsberechtigter hat auch ohne Antragstellung einen rückwirkenden Leistungsanspruch gegen die Pflegekas ...
Die Veröffentlichung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) im Bundesgesetzblatt steht unmittelbar bevor. Einen Tag danach treten u. a. die neu eingeführten Vorschriften des § 72 Absätze 3a bis 3f und des § 82c SGB XI in Kraft. Diese regeln die Abhängigkeit des Versorgungsvertrages von der tariflichen Entlohnung und die Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen. In diesem Zusammenhang beinhalten sie auch die nachfolgenden fristgebundenen Mitteilungspflichten für Pflegeeinrichtungen und -dienste.
I. § 72 Abs. 3e SGB XI Für Einrichtungen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen an Tarifverträge oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind (i. S. e. "echten" Tarifbindung ...
Mit Wirkung zum 10. Mai 2021 wird der Branchenstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Alten- und Pflegeheime sowie Einichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aktualisiert. Ebenso wird der Branchenstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste mit Wirkung zum 12. Mai 2021 neu veröffentlicht. Die Fachinformation weist auf die Änderungen hin.
Basierend auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV), der„SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (B ...
Die seit Ende Januar 2021 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, geändert durch die erst am 20. April 2021 in Kraft getretene Zweite Änderungsverordnung, wird abermals "nachgeschärft." Damit im Zusammenhang steht auch das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. Dieses enthält zukünftig auch eine Regelung zum Homeoffice. Die Fachinformation geht hierauf genauer ein.
Fachinformation_Dritte_Corona_ArbSchV_ÄnderungsVO_26_04_21.pdf \t Fachinformation_Dritte_Corona_ArbSchV_ÄnderungsVO_26_04_21.docx ...
Die schon seit Ende Januar 2021 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Darüber hinaus werden Arbeitgeber nun verpflichtet, bestimmten Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten. Dazu hat am 13.04.2021 das Bundeskabinett die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Fachinformation stellt die Neuregelung vor.
Fachinformation_Zweite_Corona_ArbSchV_ÄnderungsVO_19_04_21.pdf \t Fachinformation_Zweite_Corona_ArbSchV_ÄnderungsVO_19_04_21.docx ...