Machen Sie ab sofort geflüchtete Menschen aus der Ukraine auch digital auf das Beratungsangebot der MBE aufmerksam und nutzen Sie hierfür die zur Verfügung stehenden Kurzvideos auf Ukrainisch und auf Russisch.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwandere (MBE) unterstützt Neuzugewanderte bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration. Über die kostenfreie Beratungs-App mbeon kann das Beratu ...
Der Krieg in der Ukraine führt zu einer der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas seit dem 2. Weltkrieg. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche und alte Menschen erreichen auch Deutschland. In Bezug auf geflüchtete Kinder und Jugendliche können verschiedene Konstellationen registriert werden, die unterschiedliche Zuständigkeiten hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung auslösen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat angekündigt, hier eine koordinierende Funktion zu übernehmen. Dies begrüßt der Paritätische Gesamtverband. Darüber hinaus braucht es die klärende Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Kommunen hinsichtlich der Unterbringung und Betreuung sowie der entsprechenden Finanzierung. Unbestritten ist, dass die Kinder- und Jugendhilfe in der Erstzuständigkeit ist, wenn Kinder und Jugendliche nicht eindeutig durch ihre Personensorgeberechtigten begleitet in Deutschland ankommen. Mit diesem Anliegen der Klarstellung hat sich der Paritätische Gesamtverband an das BMFSFJ und die Bundesländer gewandt.
Richtig ist, dass Kinder und Jugendliche, die mit einer personensorgeberechtigten Person den Weg nach Deutschland finden, entsprechend den asylrechtlichen Vorgaben unterzubringen und zu versorgen sind ...
Aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen derzeit viele Menschen nach Deutschland, die teilweise betreuungs- oder pflegebedürftig sind. Nicht selten kommen diese Menschen in (größeren) Gruppen und in Begleitung ihrer vertrauten ukrainischen Pflege- und Betreuungskräfte hier an. Um sie adäquat unterzubringen, werden derzeit verstärkt (auch) paritätische Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Pflegeeinrichtungen angesprochen. Sollten sich diese bereitfinden, behinderte oder pflegebedürftige Ukrainer und Ukrainerinnen aufzunehmen und, um dafür zum Beispiel die personellen Kapazitäten aufzubauen und/oder die Sprachbarriere zu überwinden, die (mitgeflohenen) ukrainischen Pflege- und Betreuungskräfte einsetzen wollen, ergibt sich regelmäßig ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Bekanntlich mussten Personen, die in Einrichtungen nach § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) tätig sind, bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis (oder ein ärztliches Zeugnis) im ...
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat ein Gutachten zum Umgang mit der Masernimpfpflicht bei geflüchteten ukrainischen Kindern, die in Deutschland eine Kindertageseinrichtung besuchen möchten und keinen schriftlichen Impfnachweis erbringen können, verfasst.
Unter Verweis auf das Robert-Koch-Institut teilt das DIJuF mit, dass glaubhafte mündliche Angaben zu bereits erfolgten Impfungen berücksichtigt werden können. Nach Auffassung des DIJuF ist die Glaubha ...
Ankommende Gruppen von ukrainischen Heimkindern werden über eine Koordinierungsstelle in der Verantwortung des BMFSFJ registriert und in die Bundesländer umverteilt. SOS Kinderdorf stellt dafür eine Hotline zur Verfügung. Kapazitätsmeldungen für Unterbringungen werden an die örtlichen Jugendämter bzw. Landesverteilstellen gemeldet.
Über 100.000 Kinder und Jugendliche leben in der Ukraine in Heimen. Der Krieg bedroht auch sie massiv und es bedarf im Zweifel der Unterbringung und Betreuung in sicheren Ländern, also auch in Deutsch ...
Bund und Länder haben sich am 07. April 2022 auf wesentliche Punkte im Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Positiv ist dabei die Einigung darauf, dass im Wege einer Gesetzesänderung sichergestellt werden soll, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni leistungsberechtigt nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sein werden. Bei der anstehenden Gesetzesänderung ist aber zu beachten, dass auch der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sichergestellt wird.
Darüber hinaus spricht sich der Paritätische dafür aus, die äußert begrüßenswerten Verbesserungen bei der Aufnahme und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen für alle schutzsuchenden Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft gelten muss.
Überblick über die für die Flüchtlingsaufnahme wichtigsten Inhalte des Beschlusses: Registrierung (Ziffer 3) Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen sollen schneller im Ausländerzentralregister regi ...
Unterstützen Sie soziale Organisationen und die Menschen, die sie brauchen.
Angesichts des russischen Angriffskrieges sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, ihr Zuhause in der Ukraine zu verlassen. Bereits jetzt sind mehr als zwei Millionen Menschen in Nachbarländer gefloh ...
Am 09. März 2022 ist die sog. "Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen" in Kraft getreten. Sie regelt für aus der Ukraine Geflüchtete Ausnahmen von der Visumspflicht und die Möglichkeit, hier in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Folgende Personen können auch ohne Visum oder anderen Aufenthaltstitel rechtmäßig nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Sie erhalten die Möglichkeit, nach der Einreise den erforderlichen ...
Derzeit kommen viele Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland an, zahlreiche Aktive aus Paritätischen Strukturen sind für sie im Einsatz. Dabei fällt die Kommunikation nicht immer leicht. Um dennoch eine Verständigung zu ermöglichen, hilft der "First Communication Helper", ein Bildwörterbuch zum Ausdrucken oder zur Nutzung als App. Darin sind diverse Begriffe in universell verständliche Grafiken übersetzt.
Im „First Communication Helper“ sind Bilder in verschiedenen Kategorien zusammengefasst, zum Beispiel zu den Themen Gesundheit, Nahrungsaufnahme, Kleidung und Freizeit. Zahlen, Kalenderangaben und Kar ...
Die EU-Innenminister*innen haben am 4. März 2022 erstmalig einen Rats-Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Dieser wurde noch am selben Tag veröffentlicht, so dass damit in der gesamten Europäischen Union der Weg frei ist für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung. Das heißt, ...