Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab Anfang Juni wie anerkannte Asylsuchende finanziell unterstützt werden, auf diesen sog. Rechtskreiswechsel hatten sich Anfang April die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Bundeskanzler geeinigt. Der Bundestag hat am 12. Mai Rechtsänderungen beschlossen, die dies ermöglichen sollen. Beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben weiterhin Fragen offen.
Mit dem Rechtskreiswechsel besteht für Menschen mit Behinderungen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, im Grundsatz auch der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Aktuell aus ...
Der Paritätische begrüßt das wichtige Vorhaben einer grundlegenden BAföG-Reform und hat dessen schnelle Umsetzung angemahnt. Den vorliegenden "Entwurf eines siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)"2 sowie den „Entwurf eines achtundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (28. BAföGÄndG)3 bewertet der Paritätische als einen ersten, wichtigen Schritt für die Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge, allerdings noch nicht als die im Koalitionsvertrag angekündigte grundlegende Reform.
Die neue Bundesregierung erklärt in ihrem Koalitionsvertrag, das BAföG reformieren und elternunabhängiger machen zu wollen. Dazu gehört, u.a. den elternunabhängigen Garantiebetrag im Rahmen der Kinder ...
Das BMFSFJ hat in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend‐ und Familienbehörden (AGJF) eine so genannte Punktuation in Bezug auf unbegleitet und begleitet nach Deutschland einreisende Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Diese dient, laut mündlicher Aussage aus dem BMFSFJ, der einheitlichen Rechtsauslegung in den öffentlichen Strukturen zum aktuellen Zeitpunkt.
Die Punktuation greift alle bisher relevanten Regelungsbereiche in Bezug auf unbegleitete und begleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in Bezug auf Leistungen und Pflichten der Kinder- und Ju ...
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat seine Anwendungshinweise zur sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ und der Einführung vorübergehenden Schutzes für aus der Ukraine geflohene Menschen vom 14. April 2022 aktualisiert und ergänzt. Die Fachinfo enthält einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen.
Im Ergänzung zu den Anwendungshinweisen vom 14. März (siehe unsere Fachinfo vom 17. März 2022: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktuelle-hinweise-fuer-die-beratungspraxis-zum-thema-gefl ...
Seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine nimmt die humanitäre Katastrophe immer größere Ausmaße an. Viele Menschen suchen innerhalb der Ukraine und außerhalb des Landes Zuflucht und sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Zahlreiche Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstützen sie in verschiedensten Bereichen. Ein Überblick.
Nach aktuellen Angaben von UNHCR sind seit Kriegsbeginn über 7 Millionen Ukrainer*innen innerhalb des Landes auf der Flucht und bereits 5 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Hauptaufnahmeländ ...
Bund und Länder haben sich am 07. April 2022 auf wesentliche Punkte im Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine geeinigt. Positiv ist dabei die Einigung darauf, dass im Wege einer Gesetzesänderung sichergestellt werden soll, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni leistungsberechtigt nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sein werden. Bei der anstehenden Gesetzesänderung ist aber zu beachten, dass auch der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sichergestellt wird.
Darüber hinaus spricht sich der Paritätische dafür aus, die äußert begrüßenswerten Verbesserungen bei der Aufnahme und Versorgung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen für alle schutzsuchenden Menschen in Deutschland unabhängig von ihrer Herkunft gelten muss.
Überblick über die für die Flüchtlingsaufnahme wichtigsten Inhalte des Beschlusses: Registrierung (Ziffer 3) Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen sollen schneller im Ausländerzentralregister regi ...
Machen Sie ab sofort geflüchtete Menschen aus der Ukraine auch digital auf das Beratungsangebot der MBE aufmerksam und nutzen Sie hierfür die zur Verfügung stehenden Kurzvideos auf Ukrainisch und auf Russisch.
Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwandere (MBE) unterstützt Neuzugewanderte bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration. Über die kostenfreie Beratungs-App mbeon kann das Beratu ...
Ankommende Gruppen von ukrainischen Heimkindern werden über eine Koordinierungsstelle in der Verantwortung des BMFSFJ registriert und in die Bundesländer umverteilt. SOS Kinderdorf stellt dafür eine Hotline zur Verfügung. Kapazitätsmeldungen für Unterbringungen werden an die örtlichen Jugendämter bzw. Landesverteilstellen gemeldet.
Über 100.000 Kinder und Jugendliche leben in der Ukraine in Heimen. Der Krieg bedroht auch sie massiv und es bedarf im Zweifel der Unterbringung und Betreuung in sicheren Ländern, also auch in Deutsch ...
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat ein Gutachten zum Umgang mit der Masernimpfpflicht bei geflüchteten ukrainischen Kindern, die in Deutschland eine Kindertageseinrichtung besuchen möchten und keinen schriftlichen Impfnachweis erbringen können, verfasst.
Unter Verweis auf das Robert-Koch-Institut teilt das DIJuF mit, dass glaubhafte mündliche Angaben zu bereits erfolgten Impfungen berücksichtigt werden können. Nach Auffassung des DIJuF ist die Glaubha ...
Aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen derzeit viele Menschen nach Deutschland, die teilweise betreuungs- oder pflegebedürftig sind. Nicht selten kommen diese Menschen in (größeren) Gruppen und in Begleitung ihrer vertrauten ukrainischen Pflege- und Betreuungskräfte hier an. Um sie adäquat unterzubringen, werden derzeit verstärkt (auch) paritätische Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder Pflegeeinrichtungen angesprochen. Sollten sich diese bereitfinden, behinderte oder pflegebedürftige Ukrainer und Ukrainerinnen aufzunehmen und, um dafür zum Beispiel die personellen Kapazitäten aufzubauen und/oder die Sprachbarriere zu überwinden, die (mitgeflohenen) ukrainischen Pflege- und Betreuungskräfte einsetzen wollen, ergibt sich regelmäßig ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Bekanntlich mussten Personen, die in Einrichtungen nach § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) tätig sind, bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis (oder ein ärztliches Zeugnis) im ...